Zwei dürfen wetten anbieten – die anderen neun stehen daneben
Inhaltsverzeichnis
In der Schweiz dürfen Sportwetten nur zwei Organisationen veranstalten. Deshalb steht direkt unter dieser Zeile auch nicht eine Rangliste mit zehn gleichwertigen Namen, sondern eine Bewilligungslage: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, Ticino und Liechtenstein, die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Wer heute «beste Wettenanbieter» sucht, findet zehn Marken, aber nur zwei Erlaubnisse. Alles Weitere ist eine Frage dessen, was aus dieser Zahl folgt.
Der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette. Das ist kein Detail am Rand. Es ist der Betrag, mit dem ein Haushalt in Genf, Bern oder Lugano überhaupt anfangen kann, und er steht in einem Regelwerk, das man gelesen haben sollte, bevor man Geld überweist.
Stand: 31 Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa und die Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter geprüft.
Zahlungsmittel, Auszahlungstempo und die Frage, wohin das Geld geht
Wo die Auszahlung wirklich hängt – Kontoname, Frist und Gebühr
Die meisten Anbietervergleiche behandeln Auszahlungsgeschwindigkeit als eine Zahl in Tagen. Für Schweizer Spielende ist sie das nicht. Sie hängt an einem Wort, das in den Bedingungen der beiden Veranstalter steht: das Konto muss auf den eigenen Namen lauten. Swisslos zahlt Spielguthaben zweimal innerhalb von 365 Tagen gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung im selben Zeitraum kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung läuft dann in der Regel innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

Ein Konto, das nicht auf den eigenen Namen lautet, ist damit nicht bloss unbequem. Es ist unbrauchbar. Wer bisher mit dem Konto eines Familienmitglieds, einer Partnerin oder eines Freundes gewettet hat, kommt hier an eine Wand, und zwar nicht an eine, die sich mit einem Anruf beim Support verschieben lässt.
Bei kleineren Beträgen sieht die Sache völlig anders aus. Gewinne bis CHF 1'000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Erst über CHF 1'000 wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto des Teilnehmers überwiesen. Für jemanden, der mit CHF 5 pro Wette arbeitet, gibt es also keinen Auszahlungsvorgang im eigentlichen Sinn, sondern nur ein Wallet, das sich füllt. Wie in jedem Schweizer Sportwettangebot: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Wer fünfzig Franken gewinnt, wird schnell bedient. Wer fünftausend gewinnt, wartet und sieht davon unter Umständen drei Prozent abgehen. Die Grösse der Auszahlung ist der teuerste Parameter im ganzen System.
Aufladen, Grenzen und der PostFinance-Weg
Aufgeladen wird das Spielguthaben über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10'000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9'999 nicht übersteigt. Die Grenze ist also nicht der Monatsumsatz, sondern das Guthaben. Ein Spieler, der CHF 9'998 auf dem Wallet liegen hat, kann für CHF 20 nachladen. Einer mit CHF 9'999 nicht.

Bei Swisslos lässt sich das Spielkonto über PostFinance Pay aufladen; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das ist der bequemste Weg im Schweizer Angebot, und die Bestätigung in der eigenen Banking-App ist zugleich der Augenblick, in dem man sich fragt, ob man das wirklich will. Genau darum ist der Weg gut.
Die Grösse der Zahlung entscheidet also nicht nur, wie viel man setzt, sondern wie oft man nachladen muss und ob ein Guthaben nach der ersten Auszahlung noch eine zweite Gebühr kostet. Kleine Wetten, häufiges Aufladen, seltene Auszahlung: das ist die Kombination, die am wenigsten Reibung erzeugt. Grosse Einzelbeträge mit einer einzigen Auszahlung im Jahr sind die teure Variante.
Mobile Nutzung: App, QR-Code und was am Smartphone passiert
Registrierung, Ausweisprüfung und Kontosicherheit auf dem Telefon
Sporttip lässt sich online über die Website oder über die Sporttip App für iOS und Android nutzen. Der eigentliche Schweizer Sonderweg steckt aber woanders: In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Man tippt also am Küchentisch, hält das Handy an der Kasse vor, und die Wette liegt auf Papier. Für alle, die dem eigenen Telefon bei der Kontoeröffnung nicht trauen, ist das ein Ausweg.
Denn die Kontoeröffnung ist der Punkt, an dem die App aufhört, bequem zu sein. Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist keine Formalität, die man mit einem Selfie erledigt. Es ist ein Identifikationsvorgang mit Licht am Ausweis, und er scheitert erstaunlich oft an unscharfen Fotos.
Wer in Genf wohnt und die Sporttip App installiert, kommt nicht durch. Wer in Zürich wohnt und Jouez Sport öffnen will, ebenso wenig. Das Vertragsgebiet ist kein Hinweis, sondern eine Bedingung. Ein Handywechsel oder ein Umzug über die Sprachgrenze hinweg macht das Konto nicht ungültig, aber die Grenze verläuft entlang der Kantonsliste und nicht entlang der Sprachgewohnheit.
Das Kontolimit von einer Registrierung pro Person klingt streng, bis man sich erinnert, was es verhindert: dass ein Haushalt mit sechs Konten sechs Verlustlimiten setzt und dann mit der Summe arbeitet. Ein Konto heisst eine Limite. Das ist der eigentliche Sicherheitsgewinn der mobilen Nutzung und nicht das Design der App.
Livewetten, Cash-Out und die Marge, die man erst beim Aussteigen sieht
Was der Cash-Out-Knopf kostet, wenn man ihn drückt
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer halb aussteigen möchte, kann das nicht. Es gibt keine Teilauszahlung, keinen Regler, keine Zwischenstufe.
Der Betrag, den man bekommt, ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Genau da sitzt der Preis. Beim Cash-Out wird nicht ein fairer Marktwert ausbezahlt, sondern ein Marktwert abzüglich der Marge des Veranstalters, und der Ausstieg ist der Moment, in dem diese Marge zum ersten Mal sichtbar auf dem Bildschirm steht.
Wie gross diese Marge ist, lässt sich an einem einfachen Beispiel durchrechnen. Angenommen, ein Markt mit zwei Ausgängen wird zu je 1.90 angeboten — ein Rechenbeispiel, kein quotierter Preis. Die Auszahlungsquote dieses Marktes beträgt 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der beiden Quoten, also rund 95,2 %. Die Marge als 100 % minus dieser Auszahlungsquote liegt damit bei etwa 4,8 %. Das ist eine Bandbreite und keine feste Zahl: Sie gilt für dieses Beispiel, sie gilt nicht für jeden Markt, und bei einem Zweitliga-Spiel mit dünnem Umsatz kann sie deutlich anders aussehen als bei einem WM-Spiel.
Wer live einsteigt und später aussteigt, zahlt diese Marge zweimal — einmal beim Kauf der Wette, einmal beim Verkauf. Das ist der strukturelle Grund, weshalb Cash-Out nur für diejenigen ein Werkzeug ist, die eine Position tatsächlich loswerden wollen.
Livewetten, Quote 1.00 und der Videobeweis
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Ein Tor, das man nicht sieht, weil man keinen Stream hat, ist trotzdem geschehen. Wer nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert, zählt mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.
Das ist die schärfste Regel im ganzen Livebetrieb. Ein Klick, der zwei Sekunden zu spät kommt, macht aus einer Wette auf einen Treffer eine Wette auf nichts. Die Livewette auf dem Handy verzeiht keine Verbindungsunterbrechung. Wer im Zug sitzt und auf ein Tor setzen will, während der Videobeweis läuft, sollte die Wette nicht abschicken.
Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Ausgleich in der 94. Minute steht, ein Tor im Elfmeterschiessen nicht — je nach Wette.
Wettarten, Quoten und was eine Kombination aus vier Spielen verlangt
Von der Einzelwette zur Systemwette: der Rechenweg
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationen multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Abrundung auf fünf Rappen ist der Punkt, an dem aus theoretischen Gewinnen ein Betrag wird, den man tatsächlich bekommt.
Die Grenzen verlaufen schmaler, als man denkt. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Eine Systemwette darf also das Zehnfache einer Kombiwette kosten — was die Sache insofern verschiebt, als das Risiko einer Systemwette in der Summe grösser ist als das einer einzelnen Kombination.
Für die Quoten der beiden Schweizer Veranstalter gibt es keinen öffentlichen Vergleichswert in dieser Betrachtung. Wer zwei Anbieter nebeneinander stellen will, muss die Preise der eigenen Märkte im Wettprogramm selbst vergleichen, und zwar am selben Tag.
In den Abschnitten «Die zehn Anbieter im Einzelnen» stehen die Quoten-Boosts und die Kombinationen: Ein Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50, wobei der Bonus auf den Nettogewinn bei vier solchen Voraussagen 5 % beträgt. Gewinne aus solchen Aktionen bleiben in aller Regel im Wallet.
Abgesagte Spiele, verfallene Gewinne und die Bet-Builder-Falle
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Ein Regenabbruch im Tennis drückt also nicht die ganze Kombination, sondern nur diese eine Position. Die Wette wird schwächer, nicht wertlos.
Anders beim Bet Builder. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht. Wer «Torschütze X» mit «Sieg Team Y» kombiniert, ohne die dafür vorgesehene Funktion zu nutzen, hat im Zweifel umsonst gerechnet.
Und dann ist da das Verfallsdatum, das die meisten nie lesen. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Ein nicht abgeholter Gewinn wird zur Gemeinnützigkeit. Wer eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung einlegen will, muss das innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief tun. Zwei Fristen, eine halbjährige und eine zehntägige, und die kurze ist die gefährlichere.
Sportarten, Wettbewerbe und der geschlossene Katalog
Was in der Schweiz überhaupt gespielt werden darf
Das erlaubte Wettangebot ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa veröffentlichte Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe stehen nie darauf.
Diese Liste ist der Grund, weshalb ein Vergleich von Wettanbietern in der Schweiz anders aussieht als in Deutschland oder Österreich. Fussball, Tennis und Eishockey sind da; Ecken- und Kartenmärkte finden sich nicht in der Liste. Esports tauchen in der Liste nicht auf — was nicht heisst, dass es sie nicht gibt, sondern dass sie in der Schweiz nicht zum bewilligten Programm zählen. Die Liste kann sich mit jeder Fassung ändern.
Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Ein Anbieter, der in seinem Programm etwas anbietet, das nicht auf der Liste steht, ist dafür nicht bewilligt. Für Wettende heisst das: Das Wettprogramm selbst ist das beste Argument für oder gegen einen Anbieter. Wer Eckenmärkte sucht, findet sie im Schweizer Angebot nicht.
Fussball, Tennis, Eishockey und die Rolle des Anlasses
Das Wettangebot hängt davon ab, welche Wettbewerbe und Wettarten die Aufsicht für die Schweiz freigegeben hat. Das ist keine Nebenbemerkung zur Regulierung, sondern die Antwort auf die Frage, was man überhaupt spielen kann. Ein Anbietervergleich nach Sportarten führt in der Schweiz schnell zu einem Vergleich der Liste in ihrer aktuellen Fassung, und die Liste ist nicht bei einem Anbieter zu finden, sondern bei der Aufsicht.
Für Tennisfans heisst das: Turniere stehen im Programm, aber nur, wenn sie aufgeführt sind, und ein Regenabbruch macht die Wette nach der im Abschnitt «Abgesagte Spiele, verfallene Gewinne und die Bet-Builder-Falle» genannten 48-Stunden-Regel ungültig. Fussball ist das Kernprogramm, Eishockey folgt mit der Saison. Alles andere, von Handball über Volleyball bis zu Futsal, hängt an der jeweiligen Fassung der Liste. Wer eine lange Saison über regelmässig auf eine Randsportart setzen will, sollte sich vorher in seinem Wettprogramm vergewissern, dass die Wettbewerbe noch angeboten werden.
Neue Anbieter: warum in dieser Liste nichts wirklich neu entstehen kann
Warum ein neuer Wettanbieter in der Schweiz fast immer ein ausländischer ist
Auf dem Schweizer Markt gibt es zwei Organisatoren. Neue Seiten stammen daher meist aus dem Ausland und besitzen keine Schweizer Bewilligung. Das ist keine Beobachtung über den Geschmack der Anbieter, sondern eine Folge der Zulassungsregel: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Wo kein dritter Platz vergeben wird, kann kein dritter entstehen.
Wer heute nach einem neuen Wettanbieter sucht, sucht also in Wahrheit nach einer ausländischen Seite. Diese Seiten sind nicht verboten — das Verbot trifft den, der ohne Bewilligung veranstaltet, nicht den, der spielt. Aber mit der ausländischen Erlaubnis kommt in der Schweiz nichts mit: keine Aufsicht, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Stakes und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Der praktische Effekt für das Timing: Ein ausländischer Anbieter kann sein Angebot morgen ändern, weil keine Schweizer Stelle ihm hineinredet. Das macht ihn beweglich und macht den Vergleich mit einem festen Programm schwierig. Ein Vergleich, der alle zwei Wochen anders ausfällt, ist kein Vergleich, sondern eine Momentaufnahme.
Die Rangliste: Bewilligung, Limiten und Spielerschutz im Vergleich
Vergleichstabelle
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Betscore | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz |
| BillyBets | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Betclic | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz |
| IviBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Bettilt | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz |
| BDMBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz |
| MyStake | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Interwetten | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz |
Die Spalte mit der gemeldeten Lizenz sieht auf den ersten Blick aus wie eine Wiederholung, und sie ist genau das. Acht Marken tragen dort denselben Eintrag, weil die ausländische Erlaubnis, welche die jeweilige Betreiberin auch haben mag, in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Eine maltesische oder curaçaoische Erlaubnis schützt niemanden in Bern. Nur bei den ersten zwei Zeilen steht etwas, das in diesem Land etwas gilt.
Das erklärt auch die Lücke, die in solchen Tabellen sonst gefüllt wird: Es gibt keine vollständige Liste weiterer bewilligter Buchmacher in der Schweiz, weil es keine weiteren gibt. Die Aufsicht veröffentlicht in diesem Zusammenhang nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains mit 671 Domains zum Ende des Jahres 2025.
Warum überhaupt ausländische Marken in einer Schweizer Rangliste stehen? Weil Spielende ihnen begegnen, in Werbung, in Foren und auf Turnierbannern. Eine Seite, die sie verschweigt, beschreibt den Markt nicht, sondern einen Ausschnitt. Was sie nicht tun darf, ist sie als legal oder sicher zu bezeichnen. Und sie darf für sie nicht werben: Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist strafbar. Trotzdem trifft man Marken wie Interwetten regelmässig dort, wo Schweizer Sportpublikum ist. Zeigt auf, wie weit das Verbot in der Praxis reicht: bis zur Domain, nicht bis zum Werbebanner.
Wie viele Wettanbieter es in der Schweiz wirklich gibt
Zwei Veranstalter, ein Vertragsgebiet und CHF 109 Mio. aus Sportwetten
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschraff und 221 Mitarbeitende.
Die Zahlen dahinter sind nüchtern. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.
Der Sportwettenanteil sinkt also, während der Gesamtreingewinn wächst. Das ist die interessanteste Zahl dieses Abschnitts, weil sie etwas über die Nachfrage sagt und nicht über das Angebot. Wenn der bewilligte Sportwettenmarkt weniger einbringt, während ausländische Seiten wachsen, dann wandert nicht die Lust am Wetten, sondern der Ort, an dem sie stattfindet. Wer sich über die zwei Veranstalter ärgert, hat hier den Grund, weshalb sie zwei bleiben — und weshalb die Aufsicht gegen die Verlagerung mit einer Domain-Sperrliste arbeitet statt mit einer Preisaufsicht.
Was einen Anbieter von einer blosen Webseite unterscheidet, ist damit kein Merkmal der Seite, sondern ein Merkmal des Rechtsrahmens, in dem sie steht. Eine Webseite kann schön sein, schnell, mit einem grossen Programm. Sie ist trotzdem keine Veranstalterin im Sinne des BGS.
Die Bewilligungslage: wer erlaubt, wer kontrolliert
Bewilligung statt Lizenz, Gespa statt ESBK
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, auf der Grundlage des Geldspielkonkordats, das seit 1.1.2021 in Kraft ist. Nicht die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Wer in einem Vergleichsartikel «Lizenz» liest, liest eine Marketingformel; im Recht heisst es Bewilligung, und es gibt deren zwei — die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung. Beide müssen vorliegen, und sie gelten nur in der Schweiz.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Unternehmens. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.
Dass ein Anbieter eine ausländische Erlaubnis hat, sagt in der Schweiz nichts. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land entfaltet hier keine Wirkung. Das Geschäftsmodell ohne Schweizer Bewilligung ist kein Recht, sondern eine Ordnungswidrigkeit mit Strafrahmen: Die Veranstaltung von Sportwetten ohne Bewilligung ist strafbar, im kommerziellen Betrieb bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Bestraft wird der Veranstalter, nicht der Spielende. Das ist der Satz, der die Debatte meist beendet.
Spielerschutz: Verlustlimiten, Sperrregister und die Zahl 47,5 %
Was die Limiten kosten und was die Sperre bedeutet
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9'999, unter 21 Jahren von CHF 1'000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer nach einem schlechten Abend seine Limite hochsetzen will, wartet drei Tage.
Diese Verzögerung ist der wirksamste Teil des Systems. Sie ist keine Erziehungsmassnahme, sondern ein Bedenkzeitfenster auf dem Papier, und 72 Stunden sind lang genug, dass die meisten Impulse sie nicht überleben. Der Gesetzgeber verlangt, dass eine Erhöhung erst nach 24 Stunden greift; Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. In der Schweiz gibt es keine gesetzlich festgelegte Deckelung der Einzahlungen — die Grenze setzt man selbst.
Auch das ist ein Punkt, an dem das ausländische Angebot strukturell anders funktioniert: eine Verlustlimite gibt es dort nur, wenn der Anbieter sie anbietet und durchsetzt.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Sperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Die Kontrolle an der Verkaufsstelle ist nicht streng
Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt. An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer sich also darauf verlässt, dass die persönliche Kontrolle an der Verkaufsstelle lückenlos funktioniert, verlässt sich auf etwas, das die Aufsicht selbst widerlegt. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Das ist der Satz auf dem Papier, und die Testkäufe zeigen, wie weit Papier und Tresen auseinanderliegen.
Der Kontrast zur Online-Registrierung ist deutlich: Dort wird ein Ausweis hochgeladen, ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Online ist die Alterskontrolle schärfer als am Kiosk. Ein Minderjähriger kommt an der Verkaufsstelle leichter durch als im App-Store, und das ist eine bemerkenswerte Umkehr der üblichen Reihenfolge.
Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Krypto und Anonymität: warum es im bewilligten Angebot keine gibt
Eigenes Konto heisst eigenes Konto
Kryptowährungen versprechen Anonymität bei Ein- und Auszahlungen. Im bewilligten Schweizer Angebot ist dieses Versprechen nicht einlösbar. Gewinne und Salden werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen der kontoinhabenden Person lautet. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht; eine Kreditgewährung an Spielende ist ausgeschlossen. Bei Swisslos heisst das konkret: Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, auf den eigenen Namen.
Damit fällt eine ganze Kategorie von Angebot weg, die eine ausländische Seite bewerben mag. Wer in der Schweiz über eine bewilligte Plattform spielt, ist nicht anonym, und das ist der Preis der Bewilligung. Der Ausweis liegt im System, das Konto trägt den eigenen Namen, und die Spielsperre eines anderen Kantons gilt auch hier.
Für Spielende, die Anonymität gerade deshalb suchen, weil sie ihre Spielsperre umgehen wollen, ist das System damit geschlossen. Die Sperre ist keine Selbstverpflichtung, sondern ein Register, und das Konto wird daran gemessen.
Die Steuerfrage hängt am selben Punkt. Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1'071'000, im Vorjahr bei CHF 1'070'400; der kantonale Freibetrag unterscheidet sich «je nach Kanton». Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Wer bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, schuldet keine Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis, etwa im Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen.
Boni, Gratiswetten und die Bedingungen dahinter
Gratisspielguthaben braucht die Zustimmung der Aufsicht
Aktionen mit Freispielen oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist die ganze Liste. In einem Markt mit zwei Veranstaltern und einer Aufsichtsbehörde, die jeder Aktion zustimmen muss, gibt es keine Bonus-Schlacht, und es kann keine geben.
Wer wissen will, ob er ein «risikofreies» Angebot vor sich hat, soll auf das Wort achten, das nicht dort steht: Der Einsatz kommt bei den Aktionen der beiden Schweizer Veranstalter in der Regel nicht zurück. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Die Aktion mit dem höchsten beworbenen Prozentsatz ist deshalb nicht die beste, sondern die mit dem grössten Abstand zwischen dem beworbenen Betrag und dem, was davon ausgezahlt werden kann.
Bei Swisslos kommen die Aktionen aus dem eigenen Regelwerk. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der letzte Punkt verdient einen Moment. Wer einen Quotenboost nutzt und dann vorzeitig aussteigt, verliert den Boost vollständig. Die Erhöhung ist an das Durchhalten gebunden. Ein Boost ist also kein Geschenk, sondern eine kleine Prämie dafür, dass man bis zum Ende dabei bleibt — was, wenn man es genau nimmt, der psychologisch geschickteste Teil des ganzen Regelwerks ist.
Und dann ist da die Sache mit den Gratiswetten in einem Markt, in dem Wetten ab CHF 1 möglich sind. Eine Gratiswette von ein paar Franken ist kein Marketinginstrument, sondern eine Kleinigkeit. Wer einen hohen Neukundenbonus gewohnt ist, wird hier enttäuscht, und wer ihn nicht braucht, merkt es kaum.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: das Haushaltsangebot mit Limiten, die sich ändern lassen
Swisslos Sporttip ist einer der zwei Veranstalter, welche die interkantonale Regelung zulässt. Die Bewilligung ist die Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht: Gespa; Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Produkt heisst Sporttip. Ein Online-Konto erhalten nur Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Der Mindesteinsatz von CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette und die Höchstgrenze von CHF 1'000 für eine Einzel- oder Kombinationswette wirken asymmetrisch: unten offen, oben gedeckelt. Das ist eine Obergrenze, die einem Grossspieler den Weg abschneidet und einem Gelegenheitsspieler nichts wegnimmt. Eine Systemwette darf bis CHF 10'000 kosten, und Swisslos kann alle Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die Verlustlimiten von CHF 9'999 als Oberlimite für 1, 7 und 30 Tage und CHF 1'000 unter 21 Jahren sind der eigentliche Charakter dieses Anbieters. Sie sind strenger als das Gesetz verlangt und werden um 72 Stunden verzögert erhöht. Für einen Haushalt mit einem festen Wettbudget ist das ein System, mit dem man arbeiten kann; für jemanden, der an einem Sonntagabend die Limite hochsetzen will, ist es ein geschlossenes Tor. Die Bewilligung gilt dabei nur in der Schweiz — das Haushaltsangebot ist buchstäblich eines für Schweizer Haushalte.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, ein anderes Vertragsgebiet
Die Loterie Romande ist der zweite Veranstalter, den die interkantonale Regelung zulässt, mit derselben Bewilligungsart nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa. Veranstalterin ist die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande; das Produkt heisst Jouez Sport. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Die Grössenordnung dieses Veranstalters zeigt sich an ihrem Vertrieb: 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Westschweiz spielt überwiegend an Verkaufsstellen, und wer dort ein Online-Konto eröffnet, sitzt in einem zahlenmässig kleineren Kundenkreis als bei Swisslos.
Der Punkt, an dem ein Vergleich beider Veranstalter endet, ist der Wohnsitz. Zwei Personen können dieselbe Wette zum selben Programm abgeben wollen und dürfen es trotzdem nicht, weil die Kantonsliste entscheidet. Das macht einen direkten Leistungsvergleich zwischen beiden für die meisten Leser unmöglich. Wer in Zürich sitzt, kann Jouez Sport nicht nutzen, und das ist keine Geschmacksfrage, sondern eine Zulassungsregel.
Betscore: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Prüfung
Betscore ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung, denn Sportwetten in der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande anbieten. Die gemeldete Lizenz ist nicht feststellbar und hat in der Schweiz keine Wirkung. Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg; die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und damit per DNS blockiert werden.
Aus der Schweiz betrachtet, entscheidet über diese Marke weniger ihr Programm als das, was an ihrem Sitz fehlt. Es gibt keine Instanz, die eine Schweizer Beschwerde entgegennimmt, kein Register, das einen Spieler aufnimmt, und keine Aufsicht, die die Quoten prüft. Gewinne aus diesem Anbieter sind ausserdem nach kantonaler Steuerpraxis steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Der praktische Prüfpunkt vor einer Überweisung ist der eigene Name auf dem Auszahlungskonto und die Angabe, wo die Betreiberin sitzt. Steht beides nicht sauber im Vertragswerk, ist die Frage der Bewilligung für einen Schweizer Spielenden damit beantwortet.
BillyBets: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Sperrregister
BillyBets besitzt keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz ist in der Schweiz wirkungslos und nicht feststellbar. Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann von der Aufsicht auf die Sperrliste gesetzt werden.
Die Sperrliste ist kein Randthema. Zum Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf, und blockierte Domains werden innerhalb von Stunden durch neue ersetzt. Für Spielende heisst das: Wer eine blockierte Seite sucht, findet sie meist innerhalb eines Tages unter einem anderen Namen, und wer sie einmal als Lesezeichen gespeichert hat, trifft sie morgen nicht mehr an. Eine Marke, deren Domain wandert, wandert auch in ihrem Angebot.
Bleibt die Steuerfrage. Gewinne bei einem ausländischen Anbieter unterliegen keiner Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis sie als Einkommen. Bei grösseren Beträgen ist das der Posten, den man vorher nicht sieht.
Betclic: keine Schweizer Erlaubnis, keine Schweizer Aufsicht
Betclic zählt zu den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung; die Lizenz ist hier nicht feststellbar und entfaltet keine Wirkung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann entsprechend blockiert werden.
Der Vergleich zu den zwei Bewilligungen ist hier nicht knapp, sondern eindeutig: Auf der einen Seite steht eine Aufsicht mit Sitz in Bern, die das Wettprogramm über eine Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten prüft. Auf der anderen Seite steht eine Marke, die ihr Programm selbst bestimmt. Das kann ein grösseres Angebot bedeuten — Eckenmärkte etwa, die im Schweizer bewilligten Programm nicht vorkommen. Es bedeutet aber auch, dass nichts davon nachgeprüft wird.
Wer bei einem solchen Anbieter spielt, sollte sich bei der Auszahlung an dieselbe Regel halten, die für das bewilligte Angebot gilt: auf ein Konto im eigenen Namen, und nur dort. Eine Zahlung an ein anderes Konto ist der Punkt, an dem eine Betreiberin mit Sitz ausserhalb der Schweiz die Zahlung einstellen kann.
IviBet: keine Bewilligung, keine Schweizer Beschwerdestelle
IviBet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Da keine feststellbare Lizenz vorliegt, ist das Angebot in der Schweiz wirkungslos. Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen.
Was bei Marken dieses Zuschnitts fehlt, ist der Ansprechpartner. Bei einem Schweizer Veranstalter gibt es eine Aufsichtsbehörde und eine Einsprachefrist von 10 Tagen per eingeschriebenem Brief bei verweigerter Auszahlung. Diese Frist ist kurz, aber sie existiert. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung existiert sie nicht, und der Weg über ein ausländisches Gericht ist für Beträge von ein paar hundert Franken selten wirtschaftlich.
Für Schweizer Spielende ist die relevante Eigenschaft deshalb nicht das Wettprogramm, sondern die Antwort auf die Frage, wo man sich beschwert, wenn etwas schiefgeht.
Bettilt: ohne Schweizer Bewilligung, mit wandernder Domain
Bettilt verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Die genannte Lizenz ist nicht feststellbar und in der Schweiz ohne Rechtskraft. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann blockiert werden.
Bei der Sperrliste lohnt ein zweiter Blick: Die Aufsicht ersetzt blockierte Domains innerhalb von Stunden. Eine Marke, die sich so schnell umbenennt, ist für einen Vergleich schwer zu greifen, weil sie sich zwischen zwei Besuchen verändern kann. Das Einzige, was bei jedem Besuch gleich bleibt, ist die Bewilligungslage — und die ist auch hier leer.
Wer sich dennoch für eine ausländische Marke entscheidet, sollte wenigstens die Steuerfolge kennen. Gewinne bei ausländischen Anbietern sind nach kantonaler Praxis steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.
BDMBet: keine Schweizer Bewilligung, kein Schutz
BDMBet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung; die gemeldete Lizenz ist nicht feststellbar und in der Schweiz ohne Wirkung. Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Hier ist ein Punkt erreicht, an dem die Liste selbst das Argument wird. Vier Marken in Folge tragen denselben Eintrag zur Bewilligung. Wer eine davon aufruft, findet das, was jede ausländische Seite bietet: eine eigene Ordnung, eigene Bedingungen, eigene Regeln zur Auszahlung. Was er nicht findet, ist eine Instanz, die diese Regeln gegen ihn auslegt.
Die Sperrliste der Aufsicht ist das Gegenstück dazu: Sie ist die einzige Form, in der ein ausländischer Anbieter in der Schweiz überhaupt rechtlich sichtbar wird — als Domain, die blockiert wird.
MyStake: ohne Bewilligung, vor allem ein Casino-Profil
MyStake ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung; die gemeldete Lizenz ist nicht feststellbar und ohne Wirkung in der Schweiz. Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, die Domain kann blockiert werden.
Betting und Casino sind getrennte Bewilligungen mit getrennten Regeln. Eine Spielsperre, die im schweizweiten Register eingetragen ist, gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos — aber nur bei den bewilligten Anbietern. Bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung existiert dieser Übergang nicht, und wer sich sperren lässt, ist dort nicht gesperrt.
Für Spielende, die vor allem wegen des Casino-Angebots bei einer solchen Marke sind, ist das der zentrale Unterschied: Ein Spielerschutzinstrument, das über Produktgrenzen hinweg wirkt, gibt es nur im bewilligten System.
Interwetten: ohne Schweizer Bewilligung und bereits blockiert
Interwetten ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung; die gemeldete Lizenz ist nicht feststellbar und hat in der Schweiz keine Wirkung. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.
Auffällig ist Interwetten als Beispiel im Sperrlistenmechanismus: Die Aufsicht nennt die Marke im Zusammenhang mit Domain-Hopping, also mit dem Wechsel auf neue Domains nach einer Blockierung. Dass eine Marke, die in Fernsehwerbung und auf Sporttrikots präsent ist, auf der Liste steht, zeigt, wie weit die Zulassung und die Sichtbarkeit im Alltag auseinanderliegen.
Für einen Schweizer Spielenden heisst das: Sichtbarkeit ist kein Merkmal der Bewilligung. Eine Marke, die im Stadion auftaucht, hat deshalb noch keine Erlaubnis. Und wer bei ihr gewinnt, sollte wissen, dass ausländische Gewinne nach kantonaler Praxis steuerbares Einkommen sind.
Was jetzt zu tun ist – und was nicht
Aus der Bewilligungslage folgt für die meisten Leser eine sehr kurze Handlungsliste. Wer in einem Deutschschweizer Kanton, in Ticino oder in Liechtenstein wohnt, hat genau einen bewilligten Anbieter: Swisslos Sporttip. Wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, hat genau einen: die Loterie Romande mit Jouez Sport. Wer in beiden Gebieten nicht wohnt, hat keinen. Auswahl gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht, und wer eine will, muss sie im Ausland suchen — mit den Folgen, die in den Abschnitten zur Bewilligungslage und zum Spielerschutz stehen.
Die zweite Handlung betrifft die Limiten. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage werden vor der ersten Wette gesetzt, und die Erhöhung gilt erst nach 72 Stunden. Diese Zahl sollte man nutzen, indem man die Limite in einem ruhigen Moment setzt und nicht in dem, in dem man sie erhöhen will.
Die dritte betrifft die Erwartung an Boni. In einem Markt, in dem die Aufsicht jeder Aktion zustimmen muss und Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist, ist der Bonus kein Ertrag, sondern ein Anreiz. Wer eine Wette abschliesst, nur um einen Boost zu nutzen, hat die Reihenfolge der Dinge umgedreht.
Die vierte betrifft das Auszahlungskonto. Es muss auf den eigenen Namen lauten, und zwar bei jedem Anbieter, der Gewinne überhaupt auf ein Konto ausschüttet. Wer die Wette im Namen eines anderen abschliesst, kann das Geld nicht abheben, und das erfährt man meist am ungünstigsten Tag.
Zuletzt das Sperrregister. Eine unbefristete Spielsperre gilt schweizweit und über Produktgrenzen hinweg. Wer das Gefühl hat, eine Pause zu brauchen, findet die Möglichkeit dafür, und sie ist wirksamer als jede selbst gesetzte Regel.
Häufige Fragen
Welche Anbieter dürfen in der Schweiz überhaupt Sportwetten veranstalten?
Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung, die nur in der Schweiz gelten. Ausländische Seiten haben keine Schweizer Bewilligung.
Wie viele Sportwettenanbieter gibt es in der Schweiz wirklich?
Zwei. Alle weiteren Seiten, denen Schweizer Spielende begegnen, stammen aus dem Ausland und besitzen keine Schweizer Bewilligung. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt; die Aufsicht veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains, die zum Ende des Jahres 2025 insgesamt 671 Einträge umfasste.
Was bedeutet eine reine Auslandserlaubnis für Spielende in der Schweiz?
Wenig bis nichts. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Es gibt keine Schweizer Aufsicht, keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Gewinne aus ausländischen Anbietern behandelt die kantonale Steuerpraxis zudem als steuerbares Einkommen.
Warum lässt sich der Anbieter mit den besten Quoten nicht dauerhaft festlegen?
Weil Quoten sich mit jedem Ereignis, jedem Markt und jeder Bewegung im Wettprogramm ändern und sich nur am selben Tag im selben Markt vergleichen lassen. Der Vergleich veraltet schneller, als er geschrieben wird. Rechenbeispiel für ein Zwei-Weg-Programm zu je 1.90: Auszahlungsquote rund 95,2 %, Marge rund 4,8 % — als Bandbreite, nicht als feste Zahl.
Wohin werden Gewinne ausgezahlt, und warum nur auf ein Konto im eigenen Namen?
Weil die Zahlung ausschliesslich auf ein Zahlungskonto gehen darf, das auf die kontoinhabende Person lautet; anonyme Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht. Bei Swisslos sind das ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, zweimal innert 365 Tagen ohne Kommission, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen.
Was ist die Sperrliste der Gespa, und was bewirkt sie?
Die Sperrliste ist die Veröffentlichung ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Zum Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains, und blockierte Domains werden innerhalb von Stunden durch neue ersetzt. Ausländische Anbieter werden damit sichtbar — aber nicht kontrolliert.
Dieser Beitrag wurde vom Team von Strategien Wetten erstellt.
