Online Badminton wetten in der Schweiz: geprüfter Weg oder Glücksspiel auf eigene Faust

Updated Oktober 2026
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Ein Federball liegt auf dem Boden einer leeren Sporthalle, das Netz verschwimmt im Hintergrund, Licht fällt durch hohe Fenster.
Beim Badminton wird auf zwei Gewinnsätze bis 21 Punkte gespielt; ein Satz ist gewonnen, wenn eine Partei mindestens 21 Punkte mit mindestens 2 Punkten Vorsprung hat.
Zuletzt aktualisiert: Lesezeit: 34 Min.
Inhaltsverzeichnis

Was Sie über Badminton-Wetten in der Schweiz wissen müssen, hängt an einer Liste, die niemand bewirbt: der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Wer dort nachschlägt, weiss innerhalb von Minuten, ob eine Wette auf die Swiss Open überhaupt zulässig ist. Wer nicht nachschlägt, wettet im Zweifel auf einer Seite, die in der Schweiz keine Bewilligung hat.

Stand: 31 Oktober 2026; die Bewilligungsangaben wurden gegen die Organisatorenbewilligungen und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz sowie gegen die Aufsicht durch die Gespa abgeglichen.

Warum es beim Badminton nur zwei Wege gibt und einen davon kaum jemand kennt

Die Schweiz hat den Sportwettenmarkt nicht reguliert, sie hat ihn aufgeteilt. Ein Grossspiel braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, deren Sportwetten unter dem Namen Sporttip laufen, und die Loterie Romande mit ihrem Produkt Jouez Sport. Ein dritter bewilligter Anbieter existiert nicht, und die Gespa veröffentlicht deshalb auch keine Liste weiterer Buchmacher — sie führt eine Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Für den badmintoninteressierten Spieler heisst das: eine eigene Entscheidung zwischen Anbietern fällt aus. Was bleibt, ist eine Entscheidung zwischen zwei Wegen, und der zweite liegt meist näher, als einem lieb ist.

Der bewilligte Weg führt über Sporttip oder Jouez Sport, je nach Wohnort. Der andere führt zu einer ausländischen Seite, die sich um die Schweizer Aufteilung nicht kümmert. Beide Wege funktionieren. Nur einer davon kennt das Sperrregister, die Verlustlimiten und den Schweizer Rechtsweg.

Das Vertragsgebiet entscheidet, nicht der Geschmack

Sporttip gibt es im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Zwischen diesen beiden Gebieten gibt es keine Wahlfreiheit. Wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport nicht heran; wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip. Die Aufteilung ist so geschnitten, dass jeder Kanton genau einem der beiden Veranstalter zugeordnet ist. Für Zugezogene bedeutet das eine unangenehme Pointe: ein Umzug von Lausanne nach Bern macht aus dem einen Konto ein Problem, und die Registrierung verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet. Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es ausserdem mindestens 18 Jahre, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Wer diesen Prüfschritt als lästig empfindet, sollte ihn zu Ende denken. Er ist der Grund, warum ein Spieler, der sich selbst gesperrt hat, bei einem bewilligten Veranstalter tatsächlich nicht mehr hineinkommt — und der Grund, warum zwei Konten unter demselben Namen nicht funktionieren.

Rechtslage: was auf der Liste steht, wird gewettet — was nicht darauf steht, nirgends

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e), beaufsichtigt von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, unter dem Geldspielkonkordat in Kraft seit dem 1.1.2021. Nicht zuständig ist die ESBK — die beaufsichtigt nur Casinos. Eine Bewilligung braucht beides: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Zwei Badmintonschläger lehnen gekreuzt an einer Hallenwand aus Holz, daneben steht ein Korb mit Federbällen.
Der Badminton-Weltverband BWF (Badminton World Federation) ging aus der 1934 gegründeten International Badminton Federation (IBF) hervor und trägt den Namen seit 2006.

Und dann kommt der Punkt, den die Sporttip-Startseite nicht in den Vordergrund rückt: erlaubt ist nicht ein Sport im Allgemeinen, sondern ein Sport auf einer Liste. Was angeboten werden darf, regelt ein geschlossener Katalog — die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, Fassung vom 10.09.2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, und Trainingsläufe tauchen nie auf. Die Liste zeigt weder Eckball- noch Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Wer auf Badminton setzen will, prüft also nicht, ob Badminton ein schöner Sport ist, sondern ob der konkrete Wettbewerb auf dieser Liste steht.

Was ausserdem nicht geht: Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Ein Volljährigkeits- und Identitätsregime kommt dazu: ein Konto pro Spieler mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS), Mindestalter 18 Jahre, Online-Teilnahme für Minderjährige ausgeschlossen (Art. 72 BGS).

Die Quote macht den Markt, nicht die Sportart

Badminton ist kein Randfall des Wettscheins, sondern ein Sport mit klarer Muss-Struktur. Gekämpft wird auf zwei Gewinnsätze bis 21 Punkte; ein Satz ist gewonnen, wenn eine Partei mindestens 21 Punkte mit mindestens 2 Punkten Vorsprung hat. Bei 20:20 wird verlängert, bis ein Vorsprung von 2 Punkten besteht oder 30 Punkte erreicht sind — ein Satzergebnis von 30:29 ist deshalb möglich. Seit dem 6. Mai 2006 zählt weltweit die Rallypoint-Zählweise; zuvor konnte nur die aufschlagende Partei punkten.

Aus dieser Struktur folgen die Wettarten, die überhaupt Sinn ergeben: ein Spiel hat immer einen Gewinner, ein Unentschieden existiert nicht, und die Zweiwege-Frage «Spieler A oder Spieler B» ist der natürlichste Markt. Satzwetten hängen daran, wie die Verlängerung ausgeht; Punktehandicaps daran, wie hoch ein Satz endet. Ab 2027 sollen auf der BWF World Tour Sätze bis 15 Punkte gespielt werden, mit Verlängerung bis 21 — die Generalversammlung 2025 beschloss dies mit 82 Prozent Zustimmung. Wer heute langfristig auf Satzmärkte setzt, setzt damit auf eine Zählweise, die in der World Tour ausläuft. Für Turniere, die auf der Gespa-Liste stehen und 2027 noch nach dem alten Modus laufen, bleibt das ohne Folgen.

Auch das Format der Wettbewerbe bestimmt, welche Wette sich überhaupt stellen lässt. Der Thomas Cup für Herren-Nationalteams läuft seit 1949, der Uber Cup für Damen seit 1957, der Sudirman Cup für gemischte Teams seit 1989. Die All England Championships wurden erstmals 1899 ausgetragen; zur Kategorie BWF World Tour Super 1000 zählen All England, China Open, Malaysia Open und Indonesia Open. Das Feld ist 13,40 m lang und 6,10 m breit, im Einzel 5,18 m breit, und es gibt fünf Disziplinen: Dameneinzel, Herreneinzel, Damendoppel, Herrendoppel und Mixed. Wer bei einer Länderteam-Wette mitmacht, wettet auf ein anderes Gebilde als bei einem Einzel — und ein Doppel ist kein Einzel, obwohl beide unter «Spieler A gegen Spieler B» verkauft werden können. Vor dem Setzen lohnt die eine Frage, die keine Quotentafel beantwortet: steht in der Wettbeschreibung die Disziplin, auf die Sie setzen wollen?

Spielerschutz: die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat

Es gibt in der Schweiz keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungs-Obergrenze für Sportwetten. Der Mechanismus ist ein anderer und für viele überraschend: der Veranstalter muss vom Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Die Limite ist also nicht das, was der Markt erlaubt, sondern das, was der Spieler sich vorher selbst schriftlich gibt.

Ein Paar Hallenschuhe steht ordentlich neben einer Sporttasche auf einer Bank in einer leeren Garderobe, ein Fenster lässt Morgenlicht herein.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Bei Swisslos sieht das konkret so aus: vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9'999 und unter 21 Jahren von CHF 1'000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die 72 Stunden sind bemerkenswert: gesetzlich stehen 24 Stunden in Art. 87 VGS, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 an. Wer sich in einem schwachen Moment zur Erhöhung durchringt, sitzt drei Tage lang mit der alten Limite fest — genau darum geht es.

Die Spielsperre endet nicht, wenn sie unbequem wird

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Sperrmechanik insgesamt steht in Art. 80–82 BGS: Ausschluss überschuldeter oder spielsuchtgefährdeter Personen und Selbstsperre, erfasst in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Diese Sperre ist der eigentliche Unterschied zwischen den beiden Wegen, und sie ist ausdrücklich keine Formalie: eine selbst gesetzte Pause von zwei Wochen wird nicht zur freien Disposition gestellt, nur weil die nächsten Swiss Open anstehen. Sie läuft ab, oder sie läuft nicht ab.

Die zweite Hälfte der Schutzarchitektur betrifft das Geld. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS) — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettbetrieb nicht. Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Ein Punkt, der oft falsch erzählt wird: die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unzulässige Wettseiten sperren. Wer das hört, sollte es streichen.

Zum Alter gehört ein Befund, der unangenehm ist. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch, bei denen an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Die Verkaufsstellenkontrolle ist also nicht streng, und wer Minderjährige im Haushalt hat, sollte sich darauf nicht verlassen.

Vergleich der Veranstalter: geprüftes Angebot gegen unbekannte Herkunft

Ein Vergleich von zehn Namen, von denen zwei eine Schweizer Bewilligung haben und acht nicht, ist nur dann ehrlich, wenn er die Trennlinie sichtbar lässt. Die folgende Übersicht ordnet die Plattformen nach ihrer Bewilligungslage und der Herkunft der jeweils angegebenen Zulassung ein — nicht nach beworbenen Aktionen.

Plattform Schweizer Bewilligung Veranstalter / angegebene Zulassung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) Société de la Loterie de la Suisse Romande; Aufsicht Gespa
Rollbit keine Schweizer Bewilligung keine Zulassung belegt; ausserhalb des BGS
BDMBet keine Schweizer Bewilligung keine Zulassung belegt; ausserhalb des BGS
BetFury keine Schweizer Bewilligung keine Zulassung belegt; ausserhalb des BGS
Unibet keine Schweizer Bewilligung keine Zulassung belegt; ausserhalb des BGS
Rabona keine Schweizer Bewilligung keine Zulassung belegt; ausserhalb des BGS
BetOnRed keine Schweizer Bewilligung keine Zulassung belegt; ausserhalb des BGS
Betovo keine Schweizer Bewilligung keine Zulassung belegt; ausserhalb des BGS
HornetBet keine Schweizer Bewilligung keine Zulassung belegt; ausserhalb des BGS

Die Tabelle ist in ihrer Kürze die Botschaft. In der Spalte «Veranstalter / angegebene Zulassung» steht bei acht von zehn Zeilen nichts, weil es nichts zu nennen gibt. Ein ausländischer Bewilligungsnachweis — Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst ein Land — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Bestraft wird der Spieler nicht, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Schutz oder Fairplay-Kontrolle gibt es nicht.

Interessanter als die Abstufung nach Bewilligung ist deshalb die andere Frage: was ein Spieler praktisch gewinnt und verliert.

Bewilligter Weg. Volle Schweizer Aufsicht, Verlustlimiten, Sperrregister, Auszahlung nur auf das eigene Konto, keine Einsätze- oder Wettsteuer, keine Verrechnungssteuer bei typischen Gewinnen. Dafür: nur zwei Veranstalter, ein geschlossener Katalog von Sportarten, Wettbewerben und Wettarten, Wohnsitzvoraussetzung, Identitätsprüfung, und ein Wettangebot, das bei einer Randsportart wie Badminton davon abhängt, ob die konkrete Veranstaltung auf der Liste steht.

Ausländischer Weg. Kein Schweizer Schutz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, dafür in der Regel ein breiteres Programm. Die Domains können auf die Gespa-Sperrliste kommen und werden von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home, und sie nennt bet365 als auf der Liste stehend. Wer heute auf einer erreichbaren ausländischen Seite wettet, wettet auf einer Adresse, die morgen eine andere ist.

Keiner der beiden Wege ist «die sichere Wahl». Der bewilligte sichert die Regeln und das Geld; der andere sichert die Auswahl. Diese Wahl trifft niemandem ab, und sie ist die einzige, die auf dieser Seite wirklich zu treffen ist.

Was ein Badminton-Satz für die Wettart bedeutet

Wer in einer Sporthalle aufschlägt und den Federball ins Netz setzt, denkt nicht über die Zählweise nach. Auf dem Wettschein ist sie das Wichtigste. Die Zwei-Gewinnsatz-Regel bis 21 Punkte erzeugt eine Struktur, die es in vielen Sportarten nicht gibt: ein Spiel kann entschieden sein, ein Satz nie. Bei 20:20 wird so lange verlängert, bis ein Vorsprung von 2 Punkten besteht oder 30 Punkte erreicht sind. Ein Satz darf also 30:29 enden, und die Grenze ist erreicht, nicht überschritten.

Genau hier sitzt der Unterschied zwischen einem Spieletipp und einer Satzwette. Ein Handicap von minus 4,5 Punkten auf einen Satz hat nichts mit demselben Handicap über das Spiel zu tun. Wer zwei Sätze mit je vier Punkten Vorsprung verliert, hat trotzdem null Sätze gewonnen. Die häufigste Fehlannahme beim Badminton ist genau diese: dass ein starkes Spiel ein starkes Satzergebnis nach sich zieht. Bei 21 Punkten und Rallypoint-Zählweise genügt ein Lauf von fünf Punkten, um einen Satz zu drehen, und ein Spieler, der im dritten Satz abbaut, kann ein Handicap verlieren, während er das Spiel gewinnt.

Dazu kommt die Spielform. Fünf Disziplinen sind im Programm — Dameneinzel, Herreneinzel, Damendoppel, Herrendoppel und Mixed — und ein Doppel ist kein Einzel mit zwei Namen. Doppel- und Mixed-Aufstellungen wechseln zwischen Turnieren und innerhalb einer Saison. Eine Wette auf ein Doppel ist deshalb immer auch eine Wette auf die Aufstellung, und die gehört vor dem Setzen gelesen. Wo die Veranstaltung selbst im Unklaren bleibt, bleibt auch die Wette im Unklaren.

Wie eine Quote entsteht und was sie verschweigt

Eine Dezimalquote sagt nicht, was passieren wird. Sie sagt, was der Buchmacher für wahrscheinlich hält, abzüglich seines Anteils. Der Anteil lässt sich aus den Quoten eines Marktes ausrechnen, und das ist die nützlichste Übung, die ein Badminton-Wetter überhaupt machen kann.

Nehmen wir einen Zweiwege-Markt — die natürliche Form im Badminton, weil es kein Unentschieden gibt — mit einer Quote von 1.90 auf beiden Seiten, bewusst als Rechenbeispiel und nicht als abgelesener Preis. Der Auszahlungsschlüssel dieses Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also bei rund 95 Prozent. Die Marge ist der Rest: rund 5 Prozent. Von jedem Franken, der in diesem Markt liegt, geht also rund fünf Rappen an den Buchmacher, ehe ein Ball geschlagen wurde.

Das ist ein Band, kein Punktwert. Die beiden Seiten eines realen Marktes haben praktisch nie genau dieselbe Quote, und ein Zweiwege-Markt mit 1.90 auf beiden Seiten ist der saubere Idealfall, nicht der Regelfall. Je länger die Quoten auf beiden Seiten sind, desto stärker fällt derselbe Aufschlag ins Gewicht: bei zwei Quoten um 1.50 steigt die Marge deutlich über jene fünf Prozent, während sie sich bei einem klaren Favoriten nahe 1.05 mit zunehmender Schieflage der beiden Seiten wieder verändert. Bei einem Turnier mit schwacher Besetzung — und davon gibt es im Badminton viele — kann derselbe Buchmacher eine andere Marge ansetzen als bei den All England. Die ehrliche Aussage lautet deshalb: rund fünf Prozent im saubersten Fall, spürbar mehr, wo die Quote kurz und der Markt dünn ist.

Was folgt daraus für den Wetter? Eine Kombiwette multipliziert nicht nur die Quoten, sondern auch die Margen der einzelnen Märkte. Vier Spiele mit je rund fünf Prozent Aufschlag ergeben einen deutlich grösseren Abzug als ein Einzelspiel. Bei Sporttip gibt es für diesen Fall den Kombiboost, der die Nettogewinn-Erhöhung staffelt; das ist ein Ausgleich für einen strukturellen Nachteil, und die Stufung verrät es — der Zuschlag liegt bei 5 Prozent für vier Voraussagen und wächst bis auf 100 Prozent für fünfzehn. Wer fünfzehn Kombinationen richtig hat, braucht keine Erklärung, warum der Buchmacher genau dann grosszügig wird.

Grundlagen: wie ein Badminton-Wettschein in der Schweiz aussieht

Bevor eine Wette auf Badminton gestellt wird, entscheidet nicht der Geschmack, sondern eine Reihenfolge. Zuerst steht die Frage, ob die Veranstaltung überhaupt auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten steht. Dann kommt der Veranstalter, denn nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten anbieten, jeweils im eigenen Vertragsgebiet. Erst danach beginnt das eigentliche Wettschreiben: die Disziplin wählen, den Markt wählen, die Quote lesen.

Der letzte Schritt ist die Rechnung. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Spielraum zwischen diesen beiden Rundungen ist klein, aber er existiert, und wer einen Wettschein mit krummen Beträgen spielt, merkt ihn am Ende.

Bei den Einsätzen ist Sporttip klar begrenzt: der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. CHF 1 als Untergrenze macht Badminton auch für kleine Einsätze zugänglich; CHF 1'000 als Obergrenze ist die Grenze, an der ein bewilligter Veranstalter aufhört, das Geld eines Spielers zu nehmen — was man als Erziehungsmassnahme lesen kann oder als Eingeständnis, wie schwer grosse Wetten zu hedgen sind.

Die Teilnahme steht Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren ist sie ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — eine Regel, die im Badminton mehr Hobbyturniere betrifft, als man auf den ersten Blick vermuten würde.

Cash-Out ist ein Angebot, kein Recht

Cash-Out klingt wie ein Sicherheitsnetz. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Die Formulierung «tiefer als der mögliche Gewinn» ist der eigentliche Inhalt dieses Features. Wer eine Wette auflöst, verkauft sie zu einem Preis, den die Gegenseite bestimmt, und zahlt dafür die Marge zweimal: einmal beim Abschluss, einmal beim Ausstieg. Bei einem Bestand mit einer Quote von 1.90 auf einen Satz bedeutet ein Cash-Out kurz vor einem 20:20 in nichts anderes als die Gelegenheit, die eigene Position zu einem Preis loszuwerden, der die Unsicherheit dieser Punkte einpreist. Das kann richtig sein. Es ist aber nie günstig.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Im Badminton sind das die Ballwechsel, über die hinterher diskutiert wird: ein Aufschlagfehler, eine strittige Netzentscheidung, ein Videobeweis beim Einstand. Wer live setzt, setzt gegen diese Regel mit.

Dazu zwei weitere Bedingungen. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind — im Badminton heisst das: der dritte Satz zählt nur, wenn es eine Satzwette ist oder das Programm ihn ausdrücklich einbezieht. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer zwei Märkte desselben Spiels kombiniert, sollte deshalb nachsehen, ob die Funktion sie zusammengelassen hat.

Was ein Gewinn in der Steuererklärung bedeutet

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt die Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1'071'000 und lag 2025 bei CHF 1'070'400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton» — und nicht ein einzelner Kantonswert, den man auf die ganze Schweiz überträgt.

Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wetter gewinnt weit unterhalb dieser Grenze: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht — wer das Gegenteil liest, hat es mit einem ausländischen Modell zu tun.

Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, weil der Schweizer Mechanismus nicht greift. Die kantonale Praxis geht aber weiter: der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist keine Fussnote, sondern der zweite Preis des ausländischen Wegs, und er trifft auch kleine Gewinne. Für die eigene Situation bleibt nur der Gang zur Steuerberaterin oder zur kantonalen Steuerverwaltung.

Gratisspielguthaben braucht zuerst eine Bewilligung

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500'000 bestraft (Art. 131 BGS). Eine Sperrstunde für Werbung existiert nicht.

Für den Leser heisst das zweierlei. Erstens: ein Werbeverbot ist noch keine Information über die Qualität eines Angebots, und umgekehrt macht ein verbotenes Inserat eine Plattform nicht besser. Zweitens: der Bewilligungsvorbehalt für Gratisguthaben erklärt, warum die Zahl der Aktionen im bewilligten Markt so klein ist. Nicht Sparsamkeit, sondern Genehmigungspflicht.

Die zehn Plattformen im Einzelnen

Die Reihenfolge ist nicht die Rangfolge des Geschmacks, sondern die der Bewilligungslage: zuerst die beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, danach die ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung, jede mit derselben Messlatte bewertet und ausdrücklich als «ohne Schweizer Bewilligung» gekennzeichnet.

Swisslos Sporttip: das vollständige Schweizer Regelwerk für badmintonnahe Märkte

Swisslos betreibt Sporttip auf der Grundlage einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51), beaufsichtigt von der Gespa; hinter dem Produkt steht die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) stützt. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet zu haben: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Die Limitmechanik ist der eigentliche Kern dieses Angebots. Vor der ersten Teilnahme stehen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9'999 und unter 21 Jahren von CHF 1'000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, und eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage lässt sich zusätzlich setzen. Zusammen mit der Sperre von 1 bis 180 Tagen und dem schweizweiten Register, das auch Casinos und Liechtenstein erfasst, ergibt das eine Umgebung, in der ein Spieler nicht schneller verlieren kann, als er es sich vorher erlaubt hat.

Beim Wettschein selbst ist der Rahmen klar: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1'000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10'000 für eine Systemwette; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer tiefer einsteigen will, dem kommt der Kombiboost entgegen: er gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quoten von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Fazit: Der Kombiboost ist der einzige Teil dieses Angebots, der auf das Badminton-Programm zielt, und er tut es indirekt — die 5 Prozent ab vier Voraussagen sind eine Erhöhung auf lange Kombinationen, nicht auf eine Satzwette. Wer die Wahl zwischen einem Kombiboost und einer niedrigeren Limite hätte: Sporttip gibt die Limite nicht her, sie steht bei CHF 1'000 und fällt damit als Hebel für Badminton-Ergebnisse ohnehin aus.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Regelwerk, anderes Vertragsgebiet

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport auf derselben Grundlage wie Swisslos: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51), beaufsichtigt von der Gespa. Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in ihrem Gebiet zu haben: die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne; sie zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Das ist für einen Spieler in Genf dieselbe Qualität wie Sporttip für einen in Zürich, mit einer Ausnahme, die im Alltag mehr zählt als sie klingt: das Einzahlungs- und Auszahlungsnetz. 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sind ein Vertriebsnetz, kein Produktmerkmal, aber sie entscheiden darüber, wie eine Wette erfahrbar ist — am Schalter angenommen statt nur am Bildschirm.

Fazit: Zwei Veranstalter mit identischem Gesetzesrahmen und unterschiedlicher Reichweite: die Trennung nach Sprachregion bleibt das Merkmal, das Jouez Sport am stärksten von Sporttip unterscheidet und das sich nicht umgehen lässt. Die Reichweite des Verkaufsstellennetzes ist dabei kein Nebenaspekt: für einen Gelegenheitswetter in Freiburg ist der Schalter der Unterschied zwischen einer Wette, die man vor Ort abschliesst, und einem Sporttip, das er gar nicht öffnen darf.

Rollbit: ohne Schweizer Bewilligung, mit Domain-Risiko

Rollbit hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten, und eine ausländische Zulassung hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Eine belegte Zulassung für den Betrieb als Sportwetten-Veranstalter ist bei dieser Marke nicht feststellbar. Damit fehlt die Anbindung an das Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden.

Was das im Alltag bedeutet, ist weniger dramatisch und unbequemer, als es klingt: die Seite funktioniert, bis sie es nicht mehr tut. Eine blockierte Domain wird innert Stunden ersetzt, das ist das Geschäftsmodell. Nur wechselt mit der Adresse auch die Beziehung: eine neue Domain heisst neue Bedingungen, neue Registrierung und mitunter ein Guthaben, das man an der alten Adresse liegen lässt. Wetten sind in der Schweiz nicht strafbar, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Fazit: Wer bei Rollbit ein Konto unterhält, sollte die Domain als eine Position behandeln, die sich von einem Tag auf den anderen ändern kann, und den Betrag entsprechend klein halten — kein Guthaben ist hier wichtiger als die zwei gesetzlichen Alternativen, aber ein liegen gelassenes Guthaben ist der Kaufpreis für die Bequemlichkeit.

BDMBet: ohne Schweizer Bewilligung, mit Denkzettel-Charakter

BDMBet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Da der Markt für Sportwetten gesetzlich auf Swisslos und die Loterie Romande aufgeteilt ist, fehlt für dieses Angebot die notwendige Veranstalterzulassung nach dem Geldspielgesetz. Das bedeutet: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg bei Konflikten und ein ständiges Risiko, dass die Domain über die Gespa-Sperrliste bei Schweizer Providern blockiert wird.

Die Domain-Endung ist hier der passende Einstieg ins Nachdenken. BDMBet läuft über Bdmbet.com, und ein neuer Name mit einem neuen Kürzel ist im ausländischen Markt keine Seltenheit. Die Sperrliste der Gespa hatte Ende 2025 671 Domains, und Blockaden werden in Stunden ersetzt — an einer einzelnen Adresse lässt sich also nichts über die Beständigkeit eines Anbieters ablesen.

Fazit: Ähnlich wie bei jedem anderen ausländischen Anbieter ohne belegte Zulassung: Der Punkt auf dem Wettschein ist nicht die Quote, sondern die Frage, ob das Guthaben bis zur Auszahlung hält.

BetFury: ohne Schweizer Bewilligung

BetFury führt keine Schweizer Bewilligung. Da nur Swisslos und die Loterie Romande im Schweizer Markt als Sportwetten-Anbieter auftreten dürfen, ist das Angebot hierzulande nicht zulässig (Art. 4 BGS). Ein belegter Nachweis über eine Veranstalterzulassung fehlt; die Plattform unterliegt weder der Aufsicht der Gespa noch dem Schweizer Spielerschutz.

Die Marke tritt unter der Endung .ac auf, die im Domain-System nicht als Länderkennung im üblichen Sinn vergeben ist, sondern als eigenständige Top-Level-Domain geführt wird. Für einen Schweizer Spieler ist das kein Qualitätsmerkmal in beide Richtungen, nur ein Hinweis darauf, dass die Zuständigkeit für den Betrieb nicht dort liegt, wo sie bei einem bewilligten Veranstalter läge.

Fazit: Die fehlende Schweizer Bewilligung ist hier das einzige Kriterium, das trägt; sie steht in den Bedingungen, nicht in der Quote.

Unibet: ohne Schweizer Bewilligung, mit vertrautem Namen

Unibet ist ein Name, den viele Wetter noch aus der Zeit vor der Neuordnung des Schweizer Marktes kennen. Die Rechtslage ist jedoch eindeutig: Es fehlt eine Schweizer Bewilligung. Da der Zugang auf die zwei nationalen Anbieter beschränkt ist, haben Lizenzen aus Curaçao, Malta oder Deutschland keine Gültigkeit (Art. 4 BGS). Für Spieler resultiert daraus eine Umgebung ohne Anbindung an das Schweizer Sperrregister und ohne Rechtsweg im Inland.

Der bekannte Name ist die Falle dieses Angebots. Wer eine Marke aus früheren Jahren kennt, unterstellt eine Beständigkeit, die sich aus der Bewilligungslage nicht ergibt. Die Gespa nennt bet365 als auf der Sperrliste stehend — ein weiterer Name, der vielen geläufig ist und trotzdem blockiert wird.

Fazit: Die Vertrautheit mit einem Namen ist kein Ersatz für eine Bewilligung, und in einem Markt mit zwei bewilligten Veranstaltern ist der Name das einzige, was Unibet bleibt.

Rabona: ohne Schweizer Bewilligung

Rabona hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten; eine ausländische Zulassung hat keine Wirkung (Art. 4 BGS). Eine belegte Veranstalterzulassung liegt nicht vor. Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain-Risiko und mögliche DNS-Sperre.

Der Name ist im Badminton-Zusammenhang nicht mit einem eigenen Programm aufgefallen; wer auf Randsportarten setzt, sollte deshalb die zweite Frage vor der ersten stellen und zuerst prüfen, ob der Wettbewerb, auf den er setzen will, überhaupt angeboten wird.

Fazit: Die Bewilligungslage erlaubt hier keine Differenzierung nach guten oder schlechten Absichten — sie erlaubt nur die Feststellung, dass es keinen Schweizer Schutz gibt.

BetOnRed: ohne Schweizer Bewilligung

BetOnRed agiert ohne eine in der Schweiz erforderliche Bewilligung. Da die Sportwetten-Landschaft gesetzlich auf Swisslos und die Loterie Romande konzentriert ist, besitzt dieser Anbieter keine Zulassung mit Rechtskraft in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Bei einer Marke, die sich über eine Farbe definiert, ist es hilfreich, sich an die unspektakuläre Seite des Schweizer Modells zu erinnern: Werbung darf nicht aufdringlich sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS); Werbung für nicht erlaubte Glücksspiele ist sogar strafbar (Art. 74 Abs. 3 BGS).

Fazit: Das auffällige Auftreten ist der Gegenentwurf zum Schweizer Werberahmen, und es sagt nichts über die Zuverlässigkeit der Auszahlung.

Betovo: ohne Schweizer Bewilligung

Betovo verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Die gesetzliche Aufteilung des Sportwettenmarktes auf Swisslos und die Loterie Romande schliesst andere Veranstalter aus, und ausländische Lizenzen haben hier keine Geltung. Spieler finden hier weder das Schweizer Sperrregister noch einen Rechtsweg vor; zudem besteht das ständige Risiko einer DNS-Sperre durch Schweizer Telekom-Anbieter.

Was einen Anbieter von einem bewilligten Veranstalter praktisch am stärksten unterscheidet, zeigt sich erst beim Auszahlen. Im Schweizer Modell werden Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS); anonyme Auszahlungen existieren dort nicht. Ob eine ausländische Plattform diese Kontrolle überhaupt vornimmt, ist ihre eigene Entscheidung.

Fazit: Die Auszahlungspraxis lässt sich vor der ersten Einzahlung ansehen, nicht danach — und bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist sie die Frage, an der die ganze Rechnung hängt.

HornetBet: ohne Schweizer Bewilligung

HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten; eine ausländische Zulassung hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS).

Dass eine Marke unter der Endung .io auftritt, ist im Markt verbreitet und kein Merkmal für oder gegen ihre Zuverlässigkeit. Relevant bleibt allein die Bewilligungslage, und die ist eindeutig.

Fazit: Bei einer Plattform ohne belegte Zulassung bleibt als einzig belastbares Kriterium die Bewilligungslage, und die fällt gegen einen Schweizer Schutz aus; die Wahl für diese Marke ist deshalb immer eine Wahl für das Risiko.

Was die Marge eines Badminton-Markts wirklich kostet

Die Marge ist kein Aufschlag, den man einmal zahlt. Sie sitzt in jedem Preis und wird bei jeder Wette fällig. In einem Zweiwege-Markt mit 1.90 auf beiden Seiten liegt der Auszahlungsschlüssel bei rund 95 Prozent und die Marge bei rund 5 Prozent — das ist das saubere Rechenbeispiel, nicht der Normalzustand eines realen Markts. Bei kürzeren Quoten, wie sie bei einem klaren Favoriten im Badminton häufig vorkommen, steigt die Marge über diesen Wert, und bei einem dünn besetzten Turnier liegt sie höher als bei den All England.

Was das für den Spieler bedeutet, lässt sich an einer Reihe von Wetten ablesen. Bei einer Marge von rund 5 Prozent geht von jedem eingesetzten Franken statistisch rund fünf Rappen an den Buchmacher — nicht bei der einen Wette, die man gewinnt, sondern im Durchschnitt über viele. Bei einem Einsatz von CHF 10 pro Spiel und zwanzig Spielen in einer Saison sind das CHF 200 Umsatz und rund CHF 10, die im Erwartungswert nicht zurückkommen. Das ist die Rechnung, die ein Angebot mit «Top-Quoten» nicht zeigt.

Bei Kombiwetten vervielfacht sich dieser Abzug. Vier Spiele mit je rund 5 Prozent Marge ergeben eine Gesamtmarge, die deutlich über den fünf Prozent eines Einzelspiels liegt, weil sich die Auszahlungsschlüssel der einzelnen Märkte multiplizieren. Genau deshalb sind Kombiboosts im bewilligten Angebot so gestaffelt, wie sie gestaffelt sind: ein Zuschlag, der mit der Zahl der Voraussagen wächst, ist eine Antwort auf einen Abzug, der mit ihr ebenfalls wächst.

Die praktische Konsequenz ist unbequem und einfach. Wer auf Badminton setzt, sollte die Marge nicht für ein Detail halten, weil sie über die Saison mehr ausmacht als jede einzelne Quote. Und wer zwischen einem Einzelspiel und einer Vierer-Kombination auf dieselben Spiele schwankt, sollte die Kombination nur wählen, wenn die Einschätzung der Spiele wirklich stark ist — nicht, weil die Quotensumme grösser aussieht.

Fragen und Antworten zu Badminton-Wetten in der Schweiz

Darf man in der Schweiz auf Badminton wetten, und bei wem?

Nur wenn der Wettbewerb auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten steht. Anbieten dürfen Sportwetten ausschliesslich Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, je im eigenen Vertragsgebiet. Ausländische Seiten ändern daran nichts.

Wie wirken sich zwei Gewinnsätze und die Verlängerung bei 20:20 auf Satzwetten aus?

Ein Satz endet bei mindestens 21 Punkten mit zwei Punkten Vorsprung; bei 20:20 läuft er bis zu einem Zwei-Punkte-Vorsprung oder bis 30 Punkte, ein Ergebnis von 30:29 ist möglich. Eine Satzwette hängt damit am Verlauf eines einzelnen Satzes, nicht am Spielausgang.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine Einzelwette von CHF 10 auf Quote 1.90 ergibt damit CHF 19.00.

Was ist die Marge im Wettmarkt, und wie erkennt man sie an einer Quote?

Der Auszahlungsschlüssel eines Marktes ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten; die Marge ist 100 Prozent minus dieser Wert. Bei zwei Quoten von je 1.90 liegt der Schlüssel bei rund 95 Prozent und die Marge bei rund 5 Prozent. Kürzere Quoten heben die Marge.

Welche Verlustlimiten gelten, und wie lange dauert eine Spielsperre mindestens?

Im bewilligten Markt setzt der Spielende die Limiten selbst; Swisslos verlangt vor der ersten Teilnahme Werte für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Senkung, die sofort gilt, und einer Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Spielsperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben.

Sind Wettgewinne steuerfrei, und was heisst «je nach Kanton»?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1'071'000. Darüber behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein. Der kantonale Freibetrag weicht ab.

Dieser Beitrag wurde vom Team von Strategien Wetten erstellt.

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