Aktuelle Wettgutscheine in der Schweiz 2026 im Klartext: zwei Veranstalter, viele Versprechen

Updated Oktober 2026
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Ein leerer Wettschein aus Papier liegt neben einem Kugelschreiber auf einem Holztisch, weiches Licht fällt von der Seite.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.
Zuletzt aktualisiert: Lesezeit: 34 Min.
Inhaltsverzeichnis

Wettgutscheine in der Schweiz sind nicht das, was deutsche Werbebanner versprechen. Wer ein Gratisspielguthaben anbieten will, braucht zuerst eine Genehmigung, und die erteilt die Aufsicht nicht in Serie. Was danach kommt, steht in den Bedingungen – und die Bedingungen sind der eigentliche Inhalt dieses Themas.

Stand: 31 Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Bewilligungs- und Sperrlisten der Gespa abgeglichen.

Was ein Wettgutschein in der Schweiz wirklich ist

Ein Wettgutschein ist in der Schweiz in erster Linie eine Genehmigungsfrage. Gratisspiele und Gutschriften – gleich ob Gratiswette, Freiwette oder Spielguthaben – brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Diese Zustimmung ist keine Formalie: 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Für ausländische Anbieter ist in solchen Zahlen nichts vorgesehen, weil sie hier gar nicht veranstalten dürfen.

Ein Springseil liegt aufgerollt auf dem Boden einer Turnhalle, Sonne fällt durch hohe Fenster auf das Parkett.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem Gutschein und einem Guthaben. In Schweizer Regulierung ist von Gratisspielguthaben die Rede, landläufig von Gratiswette oder Freiwette. Beide Begriffe bezeichnen dasselbe Produkt: einen Betrag im Spielerkonto, der für Wetten eingesetzt werden kann. Der Unterschied zu einer Bankeinlage ist der Kern der Sache. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer damit gewinnt, gewinnt eine Wette, aber nicht das Guthaben selbst.

In den Sporttip-Bedingungen trägt derselbe Gedanke andere Kleider. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Hundert Prozent ist eine Zahl, die sich gut auf ein Plakat druckt. Sie hängt aber an fünfzehn Voraussagen, und damit an einer Wette, die so gut wie nie aufgeht. Das ist keine Verurteilung der Aktion – es ist die Rechnung, die hinter ihr steht.

Bei einer Gratiswette wird ausserdem der Einsatz nicht mit dem Gewinn ausbezahlt. Setzt jemand CHF 10 Gratisguthaben auf Quote 2.10, erhält er nicht CHF 21, sondern CHF 11. Beim Geld ist das die Regel, die den Wert einer Aktion erst bestimmt – und der Grund, warum eine «CHF 10 Gratiswette» nicht CHF 10 wert ist, sondern weniger. Wer das einmal begriffen hat, liest jede Aktion anders: als Betrag, von dem jeweils eine Wette abgeht.

Und noch ein Missverständnis lohnt sich zu zerlegen. Ein «Wettgutschein» klingt nach einem Papier, das man in der Hand hält. In der Schweizer Online-Welt ist er ein Eintrag in einem Spielerkonto, das auf eine verifizierte Identität läuft. Zwischen Leser und Guthaben liegt deshalb ein Vorgang, der nichts mit Wetten zu tun hat: die Eröffnung des Kontos, der Ausweis, die Prüfung der Adresse. Wer keine Lust auf diesen Vorgang hat, hat keine Aussicht auf das Guthaben – die beiden Dinge hängen zusammen, und zwar zwingend.

Ganz nebenbei erklärt das, warum die Schweizer Gratiswelt so klein wirkt. Ein Angebot muss nicht nur durch ein Werbebudget, sondern durch eine Prüfung. Wer in einem ausländischen Newsletter liest, es gebe jede Woche einen neuen Gutschein, liest über einen anderen Markt.

Überblick: die aktuelle Lage bei Wettgutscheinen

Wer in der Schweiz überhaupt Sportwetten veranstalten darf

Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen und Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Für wen das ein Nachteil ist, lässt sich schnell sagen. Wer eine Neukundenprämie mit vierstelligem Betrag sucht, sucht einen Markt, den es hier nicht gibt. Die Schweiz hat sich für gemeinnützige Veranstalter mit kantonalem Auftrag entschieden, und die bedienen den Auftrag, indem sie die Einnahmen an öffentliche Zwecke abführen. Möglich ist, dass gerade dieses Modell dafür sorgt, dass die Aktionen klein bleiben – es ist für einen Veranstalter kein Wettbewerbsargument, mit Gratisguthaben um sich zu werfen. Dieses Buch führt niemand, nicht einmal die Aufsicht.

Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Zwei Zahlen, die erklären, warum die Westschweizer Konkurrenz eine eigene Ansprache hat: Sie bedient ein anderes Sprachgebiet mit anderen Partnern vor Ort.

Wie eine Gutscheinaktion konkret abläuft

Am Beispiel der Patinoires-Aktion lässt sich der ganze Ablauf ablesen. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7'000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Der Zeitstempel ist da nicht Beiwerk. Sieben Aktionstage, ein Kontingent von 7'000 Stück und eine Einlösefrist von sieben Tagen ergeben eine Aktion, die an Präsenz gebunden ist: Wer an einem der Tage im Stadion war, hatte den Code. Wer ihn verpasste, hatte nichts. Ein Kalenderblatt war hier nützlicher als ein Wettwissen.

Wer die Patinoires-Aktion verpasst hat, findet in der Schweiz keinen Ersatz mit denselben Zahlen. Mehr als zwei Zustimmungen pro Jahr erteilte die Aufsicht nicht an einen einzelnen Veranstalter. Ausländische Werbebanner, die «aktuell» und «neu» versprechen, haben mit dieser Lage nichts zu tun. Die Loterie Romande jedenfalls hat ihre Aktionstage mit den National-League-Stadien verknüpft und damit an einen bestimmten Saisonverlauf gebunden.

Die aktuelle Wettgutschein-Lage im Vergleich

Die Tabelle stellt die beiden konzessionierten Veranstalter den ausländischen Buchmachern gegenüber, die Schweizer Spielende antreffen. Sie zeigt nicht, wo eine Gratiswette zu finden ist – das hängt weniger am Anbieter als an seiner Bewilligung.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Sportwetten unter dem Namen Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone
BetAlright Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz
Interwetten Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz
Roobet Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz
Funbet Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz
Cloudbet Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz
AmunRa Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz
1xBet Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz
DirectionBet Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz

Ein Wort zur zweiten Spalte, weil sie auf acht Zeilen gleich lautet. Genau das ist die Aussage. Die Schweizer Spalte kennt nur zwei Werte und einen Rest, und der Rest ist keine Abstufung, sondern eine Grenze: Sobald ein Anbieter keine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz hat, ist seine ausländische Erlaubnis hier ohne Wirkung. Ob eine solche im Ausland besteht, ändert daran nichts, und die Aufsicht prüft es nicht.

Daraus folgt die eigentliche Entscheidung dieses Themas. Wer ein grosses Neukundenangebot sucht, sucht automatisch im ausländischen Teil der Tabelle. Damit verzichtet er auf die Schweizer Vorkehrungen, die auf der anderen Seite stehen: die Anbindung an das schweizerische Sperrregister, einen Schweizer Rechtsweg, die Pflicht zur Zahlung auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers. Das ist kein Nebeneffekt, sondern der Kern des Tauschs. Wer ihn nicht eingehen will, wählt kleinere Aktionen – und die stehen in den beiden oberen Zeilen.

Innerhalb des konzessionierten Teils sind die Unterschiede dünner, aber nicht null. Beide Anbieter haben eine Bewilligung, beide unterstehen der Aufsicht, beide kennen Verlustlimiten, beide sind an ein Vertragsgebiet gebunden. Der Unterschied liegt im Vertragsgebiet selbst – und darin, dass die Gratisspiel-Zustimmungen eines Jahres sich ungleich verteilen. Für Deutschschweizer ist die Wahl damit faktisch getroffen, bevor sie beginnt; für Westschweizer ebenso.

Die Rechtslage: Genehmigung, Geltungsbereich, Grenzen

Bewilligung statt Werbeversprechen

In der Schweiz fallen Sportwetten unter das Geldspielgesetz. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, nicht bei der ESBK – eine Verwechslung, die im Casino-Umfeld häufig passiert, weil dort ebenfalls eine Berner Aufsicht zuständig ist. Wer Gratisspiele oder Gratisguthaben anbietet, braucht dafür vorab die Zustimmung der Aufsicht. Die Zahl der genehmigten Aktionen eines Jahres ist damit ein Stück Verwaltungsstatistik, und diese Statistik ist der ganze Markt.

Eine Bibliothek mit hohen Holzregalen voller Bücher, im Vordergrund ein Lesetisch mit grüner Lampe.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Bemerkenswert daran ist weniger die Zahl als die Richtung. In Ländern mit offenem Werbemarkt entstehen Neukundenangebote aus dem Wettbewerb. Hier entstehen sie aus einer Prüfung, und die Prüfung fragt zuerst nach dem Risiko, nicht nach der Attraktivität. Wer ein Angebot spannend findet, sollte dennoch einen Blick auf die Bedingungen werfen; die Zustimmung sagt, dass die Aufsicht es geprüft hat, nicht dass es sich lohnt.

Geltungsbereich: eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz

Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz gilt nur in der Schweiz. Umgekehrt hat eine ausländische Bewilligung – ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – in der Schweiz keine Geltung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten. Es gibt keine Liste weiterer konzessionierter Buchmacher, und das ist keine Lücke, sondern die Summe: Die Aufsicht veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Für ein Online-Konto braucht es zudem Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im jeweiligen Vertragsgebiet. Wer im Kanton Bern wohnt, kann ein Sporttip-Konto führen, aber kein Konto für die Westschweizer Plattform, weil die sechs Kantone einem anderen Veranstalter zugeordnet sind. Die Registrierung selbst ist ein eigener Vorgang: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine einzige Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Die Adresse ist damit das Einfallstor zu jedem Gratisguthaben – nicht die Höhe des Budgets.

Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fehlt dagegen jede Anbindung an das Sperrregister. Eine Sperre bei Swisslos ist schweizweit registriert und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ein Spieler, der sich dort eine Pause setzt, findet diese Pause auf einer ausländischen Plattform nicht wieder. Wer im Ausland mit einer Bewilligung auftritt, darf das tun – in der Schweiz ist seine Erlaubnis trotzdem wirkungslos. Die Bewilligungslisten, die ein Anbieter auf seiner eigenen Seite zeigt, sind für Schweizer Verhältnisse deshalb kein Nachweis.

Was überhaupt gewettet werden darf

Erlaubt ist ein geschlossenes Angebot. Die Gespa führt eine Liste der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie auf der Liste stehen, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet – Wetten auf Trainingsläufe sind nie erlaubt. Die Liste enthält keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Diese Liste ist die zweite unsichtbare Grenze des Gratisspielmarkts. Selbst wer ein genehmigtes Guthaben erhält, kann es nicht auf jeden Markt setzen, den er aus einem ausländischen Wettprogramm kennt. Wer die Quote mit einem ungewöhnlichen Markt strecken wollte, stösst an eine Liste, die er nicht beeinflussen kann; je ungewöhnlicher das Sportstück, desto grösser die Chance, dass es hier gar nicht existiert.

Livewetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und während des Spiels, sofern der Veranstalter dafür eine Entscheidung hat. Was nicht reguliert ist, ist der Cash-Out. Er ist ein Feature, kein Rechtsanspruch. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der angebotene Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann jederzeit geändert werden. Ein Booster, der an die Wette geknüpft war, verfällt dabei – wer aussteigt, verliert also mehr als den Unterschied zwischen zwei Beträgen.

Spielerschutz: was Limiten und Sperren für Gutscheine bedeuten

Limiten, die der Spielende selbst setzt

Die Limiten in der Schweiz sind keine Staatslimiten, sondern Limiten des Spielenden. Der Veranstalter muss von sich aus einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen – täglich, wöchentlich oder monatlich. Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9'999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1'000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Ein vom Staat festgelegter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht.

Für eine Wette mit Gutschein sind die Limiten doppelt relevant. Erstens zählen Wetten mit Gratisspielguthaben gegen dieselbe Verlustlimite wie Wetten mit einbezahltem Geld – es gibt kein Schonvermögen für Geschenke. Zweitens zählen sie in Geld, nicht in Guthaben. Wer CHF 10 Gratisguthaben auf Quote 3.00 setzt, riskiert einen Verlust von CHF 10, nicht von CHF 30. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob eine Serie von Gratiswetten die Limite schnell erreicht: Sie tut es in der Regel nicht, weil der Einsatz klein ist. Wer die Limite dagegen für den möglichen Gewinn hält, rechnet zu optimistisch.

Wer sein Konto aufladen will, stösst auf eine weitere Grenze. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10'000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9'999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür unter anderem PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Die Aufladeschwelle liegt damit höher als das Guthaben vieler Aktionen. Wer CHF 10 geschenkt bekommt und dafür CHF 20 einlegen muss, hat nicht CHF 10 gewonnen, sondern CHF 20 ausgegeben.

Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage erlaubt, und auch das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10'000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1'000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Beträge darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar. Die Einzahlungsgrenzen der beiden Veranstalter liegen damit auf demselben Niveau, obwohl sie unterschiedliche Vertragsgebiete bedienen – abgestimmt oder nicht, für Spielende heisst das: Die Obergrenze ist gesetzt, und sie ist in beiden Landesteilen dieselbe Grössenordnung.

Sperren schliessen das Konto aus jeder Aktion aus

Eine Spielsperre ist die stärkere Massnahme, und sie wirkt absolut. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren – ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer gesperrt ist, kann an einer Aktion nicht teilnehmen, weil er gar kein Konto führen kann.

Bemerkenswert ist, wie die Sperre auf die Aktion wirkt: nicht als Ausschluss von einem einzelnen Bonus, sondern als Ausschluss von allem. Die Registrierung verlangt ausdrücklich, dass keine Spielsperre besteht. Wer sich eine Pause setzt und sie später bereut, findet deshalb kein Werbeformular, sondern ein Verfahren. Das ist die eine Regel in diesem Kapitel, die man nicht umgehen sollte.

Wettgutscheine und Gratiswetten: Bedingungen im Detail

Die Rechnung, die den Wert einer Aktion bestimmt

Ein Gratisspielguthaben ist nicht mit dem Betrag identisch, der auf dem Werbematerial steht. Der effektive Wert lässt sich annähernd bestimmen. Der Ausgangspunkt ist der Quotenschlüssel des Marktes: Bei zwei gleich wahrscheinlichen Ausgängen mit je Quote 1.90 zahlt der Markt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 % der Einsätze zurück. Die Marge von rund 5 % ist der Anteil, der beim Veranstalter bleibt.

Auf einen Gutschein über CHF 10 angewandt, dessen Einsatz nicht mit dem Gewinn ausbezahlt wird, ergibt sich ein Wert von rund CHF 4.50. Je nach Quote und Markt liegt er in einem Bereich von etwa CHF 3.20 bis CHF 5.70. Zwei Dinge stecken in dieser Spanne: die Quote, auf die das Guthaben gesetzt wird, und die Marge des Marktes. Je schlechter der Quotenschlüssel, desto kleiner der Wert.

Die Zahl ist eine Schätzung unter der Annahme, dass ausschliesslich der Guthabenbetrag gewettet wird. Sie beschreibt einen Durchschnitt über viele Wetten und keinen Ausgang, der bei einer einzelnen Wette eintritt. Der Guthabenbetrag wird dabei nicht verdoppelt und nicht verzehnfacht; er wird, im Schnitt, zu etwas weniger als der Hälfte zu echtem Geld.

Wer den Wert erhöhen will, hat genau einen Hebel: die Quote. Eine lange Quote trägt den Nettogewinn stärker – und geht seltener auf. Eine kurze Quote macht den Wert kleiner, aber verlässlicher. Die Wahl zwischen beiden ist die einzige, die der Gutschein dem Spielenden überlässt, und sie ist keine Geschmacksfrage, sondern eine Rechnung.

Gültigkeit, Mindestquote, Einsatzvorgaben

Die Bedingungen, die den Wert bestimmen, sind wenige und immer dieselben. Die Gültigkeitsdauer begrenzt die Zeit: Bei Jouez Sport beträgt sie 30 Tage, und die Einlösefrist kann enger sein – bei der Patinoires-Aktion musste der Code innert 7 Tagen nach dem Aktionstag eingegeben werden. Eine Mindestquote verhindert, dass ein Guthaben auf eine sichere Wette gesetzt wird.

Beim Sporttip-Kombiboost ist eine solche Mindestquote ausdrücklich geregelt: Vier, sieben, zehn oder fünfzehn Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 erhöhen den Nettogewinn um 5 %, 20 %, 40 % oder 100 %. Der Reiz, gleich fünfzehn Voraussagen zu wählen, ist verständlich – die höchste Stufe trägt den höchsten Prozentsatz. In der Praxis ist das die schwerste Stufe: Fünfzehn Spiele gehen selten alle auf. Der Boost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und Einsatz wie Gewinnerhöhung sind limitiert.

Dasselbe Muster bei den Quoten- und Profitboosts. Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Bleibt der Auszahlungsweg. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Diese drei Sätze gelten für alles, was ein Gutschein je hervorbringt. Schweizer Recht verlangt, dass Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto lauten, das auf den Kontoinhaber läuft; Krypto- oder anonyme Auszahlungen sind im konzessionierten Schweizer Sportwettenangebot nicht möglich.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Die Reihenfolge beginnt bei den beiden Veranstaltern mit Schweizer Bewilligung und geht dann zu den ausländischen Buchmachern, die Schweizer Spielende antreffen. Beide Gruppen werden an denselben Kriterien gemessen: Bewilligung, Bauart einer allfälligen Aktion, Zugangsvoraussetzungen und die Frage, was im Streitfall gilt.

Swisslos Sporttip: der grösste Aktionsapparat der beiden Konzessionierten

Bei Swisslos gibt es mehr regulierte Bewegung als bei jedem anderen Anbieter dieser Liste – und das liegt an einem Kunststück. Sporttip darf nur Sportwetten anbieten, und trotzdem gibt es laufende Aktionen, weil die Aufsicht Gratisspiel-Zustimmungen erteilt. Der Kombiboost sowie die Quoten- und Profitboosts sind aber an Bedingungen geknüpft: nur online, einmal pro Wettendem, limitiert in Einsatz und Erhöhung, und verfallen, wenn eine Wette ausgecasht wird. Sie sind damit eher eine Belohnung fürs Durchhalten als ein Geschenk.

Die Aktionen laufen in einem eng gezogenen Rahmen. Zwei Stufen von Verlustlimiten – CHF 9'999 und CHF 1'000 für unter 21-Jährige – setzen jeder Aktivität eine Obergrenze, und der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1'000 pro Wette und CHF 10'000 pro Systemwette. Wer seine Limiten niedrig gewählt hat, kann einen langen Kombiboost ohnehin nicht vollständig ausschöpfen. Das ist keine Kritik an der Limite – es ist eine Beobachtung über die Verbindung von Schutzmechanik und Bonusmechanik, und sie fällt zugunsten des Schutzes aus.

Urteil: Die Aktionen sind genehmigt, aber an Bedingungen geknüpft, die sie für einen grossen Teil der Spielenden praktisch unerreichbar machen: fünfzehn Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 ergeben bei einem soliden Tipster keinen Dauerzustand, sondern eine Ausnahme. Wer ohnehin Kombinationen spielt und die Bedingungen akzeptiert, findet hier den breitesten regulierten Aktionsapparat der Schweiz. Wer einen einfachen Gutschein zum Ausprobieren will, sucht vergebens.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Alternative für Aktionen

Jouez Sport ist der Anbieter, bei dem sich ein Deutschschweizer nicht registrieren kann. Das Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone. Diese Hürde lässt sich nicht umgehen, und sie wiegt schwerer als jede Quote.

Der Anbieter hat gezeigt, wie eine Aktion in diesem engen Rahmen aussieht. Der Code der Patinoires-Aktion wurde in den National-League-Stadien verbreitet, die Eintragung ins verifizierte Konto war Voraussetzung, und wer nach Ablauf der sieben Tage einstieg, bekam nichts. Die Aktion war damit an einen Saisonbezug gebunden und nicht an ein Wettbudget. Der Gratisbetrag selbst war mit CHF 10 klein, das Kontingent mit 7'000 Stück begrenzt.

Urteil: Die Westschweizer Aktion belohnt Nähe zum Sport statt Einsatzbereitschaft – wer im Stadion war, hatte den Code, wer am Bildschirm sass, nicht. Für Spielende mit Saisonkarte und Wohnsitz in der Westschweiz ist das ein angenehmer Zufall; für alle anderen ist die Aktion unerreichbar, und kein Umweg führt hin. Wer eine Westschweizer Adresse hat, aber kein Interesse am Stadionbesuch, verliert nichts Wesentliches: Die Aufladewege ähneln sich.

BetAlright: in der Schweiz ohne Wirkung

BetAlright gehört zu den Buchmachern, die Schweizer Sportfans ansprechen, ohne hier veranstalten zu dürfen. Die Bewilligung im Ausland ist in der Schweiz ohne Wirkung. Konkret heisst das: keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa kommen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren.

Es gibt eine nützliche Prüffrage, die man jedem ausländischen Anbieter stellen kann, bevor man sein Konto auflädt. Wer stellt fest, dass die angegebene Bewilligung tatsächlich existiert? Bei BetAlright lässt sich diese Frage nicht beantworten. Und selbst wenn sie sich beantworten liesse: Für die Schweiz ändert eine ausländische Erlaubnis nichts, und ein Schweizer Gericht wird sich mit einem Streit über eine Wette nicht befassen.

Urteil: Der Anbieter trägt für einen Schweizer Spieler kein Sicherheitsnetz – weder die Registeranbindung noch einen Rechtsweg. Wer ein Problem mit einer Auszahlung hat, sucht eine Stelle, die es nicht gibt. Damit scheidet BetAlright für alle aus, die im Streitfall jemanden anrufen wollen.

Interwetten: ausländische Werbepräsenz mit Hürden

Interwetten ist ein bekannter Name in der deutschen und österreichischen Wettwelt. In der Schweiz fehlt die Bewilligung, und die Grösse des Anbieters ändert daran nichts. Der Name taucht ausserdem im Zusammenhang mit der Sperrliste auf: Die Aufsicht nennt Domain-Hopping als Praxis, und ein blockierter Zugang lässt sich mit einer neuen Adresse schnell ersetzen. Wer sich darauf verlässt, dass eine einmal funktionierende Adresse funktioniert, verlässt sich auf etwas Unzuverlässiges.

Der Anbieter verlangt eine eigene Registrierung mit eigener Identitätsprüfung. Wer sich dort anmeldet, sollte wissen, dass es keine schweizerischen Limiten gibt – Limiten liegen bei einem ausländischen Anbieter in dessen eigener Hand. Das ist der Preis für die grössere Auswahl und der Grund, warum ein Vergleich mit Sporttip hinkt: Hier stehen zwei verschiedene Regelwerke nebeneinander.

Urteil: Interwetten bleibt für deutsche und österreichische Verhältnisse eine bekannte Adresse und für Schweizer Ansprüche ein Fremdkörper. Die Verbindung zur Schweizer Sperrliste ist das eigentliche Risiko – nicht das Angebot, sondern die Erreichbarkeit.

Roobet: ein Name, der ohne Schweizer Bewilligung auftaucht

Roobet ist ein Beispiel dafür, wie ein ausländischer Name in der Schweiz erhebliche Werbepräsenz haben kann, ohne die Schweizer Voraussetzungen zu erfüllen. Die Bewilligung im Ausland hat hier keine Geltung, und die Folgen sind dieselben wie bei allen anderen in dieser Gruppe: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, ein Eintrag auf der Sperrliste möglich.

Der praktische Rat für solche Anbieter ändert sich nicht: Wer mit CHF 20 startet, merkt einen blockierten Zugriff schneller als jemand, der sein Monatsbudget eingezahlt hat. Eine erste Einzahlung in geringer Höhe ist die günstigere Variante, weil sie den Verlust im Fall eines Blocks begrenzt. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Schadensbegrenzung für den Fall, dass man den Weg trotzdem geht.

Urteil: Roobet scheidet als regulierte Schweizer Option aus. Für Spielende, die den Weg trotzdem wählen, bleibt die Begrenzung des eingesetzten Betrags die einzige verfügbare Vorsichtsmassnahme – und das ist wenig.

Funbet: Nutzen nur ohne Schweizer Voraussetzungen

Funbet gehört zu den Plattformen, die im Schweizer Umfeld beworben werden. Die Bewilligung im Ausland ist in der Schweiz ohne Wirkung, und damit fallen jene Vorkehrungen weg, die ein in der Schweiz konzessioniertes Angebot mitbringt: die Registeranbindung, der Rechtsweg, die Prüfung der Zahlungswege. Was übrig bleibt, ist der Anbieter selbst.

Das ist kein Urteil über die Plattform, sondern über die Position, in die sie einen Schweizer Spieler bringt. Die eine Frage, die man sich stellen kann, lautet: Was tue ich, wenn eine Auszahlung ausbleibt? Wer darauf keine Antwort hat, hat die Frage für sich entschieden.

Urteil: Ein Konto bei Funbet bringt einen Schweizer Spieler in eine Lage, in der Hilfe im Streitfall fehlt. Wer ohnehin über einen ausländischen Anbieter nachdenkt, findet bei den anderen Namen dieselbe Lage zu möglicherweise bekannteren Konditionen.

Cloudbet: bekannter Name, ohne Schweizer Bewilligung

Cloudbet taucht auf ausländischen Vergleichslisten häufig auf und bietet dort ein breites Programm. In der Schweiz ist von Belang, dass die Bewilligung fehlt: Der Zugang zum schweizerischen Schutzrahmen besteht nicht, und die Domain kann gesperrt werden. Zwei Dinge, die bei einem Schweizer Veranstalter durch die Bewilligung garantiert sind, sind hier Gegenstand von dessen eigenen Bedingungen – Limiten und Auszahlungswege.

Ein Vergleich, der sich lohnt, lautet so: Bei Sporttip liegt der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1'000. Eine entsprechende Begrenzung müsste man bei einem ausländischen Anbieter nachlesen, weil Schweizer Regeln ihn nicht binden. Wer mit grossen Einsätzen arbeitet, findet bei den Schweizer Veranstaltern die engere, aber berechenbare Welt.

Urteil: Cloudbet ist in der Schweiz keine anerkannte Adresse. Wer ein reguliertes Produkt mit Schweizer Rechtsschutz sucht, findet hier nichts, was diesen Anforderungen entspricht – und die eigenen Bedingungen des Anbieters ersetzen nicht, was fehlt.

AmunRa: ohne Schweizer Bewilligung

AmunRa gehört zu den Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Ein Schweizer Konto gibt es nur bei einem Veranstalter mit Bewilligung, und den gibt es hier nicht. Damit gilt für die Marke, was für die ganze Gruppe gilt, mit einem Zusatz: Schweizer Recht verbietet Kredite an Spielende, und Schweizer Regeln binden einen ausländischen Anbieter nicht. Wer sich dort anmeldet, sollte die eigenen Bedingungen nachlesen – die Margen bleiben ohnehin bei jeder Wette im Spiel.

Die nüchterne Frage bei einem Namen ohne Schweizer Präsenz lautet: Woher kommt die Werbung? Wer auf einer Schweizer Seite auf eine Marke ohne Bewilligung stösst, stösst auf Werbung für ein Spiel, das in der Schweiz nicht veranstaltet werden darf. Der Anbieter selbst ist im Ausland nicht unrechtmässig unterwegs – in der Schweiz ist die Bewilligung trotzdem eine andere Kategorie.

Urteil: AmunRa ist kein konzessionierter Anbieter, und ein Schweizer Rechtsweg steht Spielenden nicht offen. Wer ein Produkt mit Schweizer Rechtsschutz sucht, braucht hier nichts zu prüfen.

1xBet: ein Name mit Sperrlisten-Vorgeschichte

1xBet gehört zu den ausländischen Marken, die in der Schweiz am häufigsten mit der Sperrliste in Verbindung gebracht werden. Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz fehlt, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen. Für Spielende heisst das: Ein blockierter Zugang ist keine dauerhafte Sperre, weil eine neue Adresse innerhalb von Stunden erscheint. Wer sein Konto führt, plant deshalb besser nicht mit einer stabilen Adresse.

Und genau deshalb gehört die Sperrliste in die Betrachtung von Guthaben. Wer ein Gratisguthaben abholt, bindet CHF 10. Wer sein Konto dort führt, bindet seine Finanzdaten und seine Spielhistorie. Die Verbindung ist der eigentliche Preis, und ein Name mit einer bekannten Sperrliste hat diesen Preis schon einmal sichtbar gemacht – nicht der Spieler, sondern die Aufsicht war die Instanz, die es getan hat.

Urteil: 1xBet bleibt ohne Schweizer Bewilligung, und der Zugang ist nicht stabil. Für Spielende, die eine verlässlich erreichbare Plattform brauchen, ist das der ausschlaggebende Punkt.

DirectionBet: keine regulierte Option für Schweizer Spielende

DirectionBet bildet den Schluss der Gruppe, und die Bewertung folgt derselben Linie. In der Schweiz fehlt die Bewilligung, die Domain kann gesperrt werden, und der Nutzen für Spielende mit Schutzinteresse ist gering. Die Auszahlungsfristen und Kosten stehen in den Bedingungen des Anbieters; Schweizer Regeln wie die zweimal kostenlose Auszahlung innerhalb von 365 Tagen und die Kommission von 3 % ab der dritten Auszahlung binden ihn nicht.

Wer eine Auszahlung plant, sollte bei jedem Anbieter die Frage stellen, die am wenigsten gestellt wird: Auf welches Konto geht das Geld, und wie lange dauert es? Bei einem Schweizer Veranstalter ist das durch die Bewilligung gerahmt. Hier ist es eine Angabe im Kleingedruckten.

Urteil: DirectionBet ist kein konzessionierter Anbieter, und die Bedingungen, unter denen ausgezahlt wird, liegen allein bei ihm. Wer die Schweizer Vorkehrungen will, kommt an den beiden Veranstaltern mit Bewilligung nicht vorbei.

Was eine Wette mit Gutschein am Ende auszahlt

Bei Sporttip ist die Rechnung festgelegt: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Das Ergebnis wird zunächst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese letzte Rundung ist kein Detail – rund fünf Rappen pro Wette sind über ein Jahr hinweg keine Kleinigkeit, und sie gelten für Gewinner wie für Verlierer gleich.

Der Unterschied zwischen einem Einsatz, der zurückgezahlt wird, und einem, der nicht zurückgezahlt wird, wird in dieser Formel sichtbar. Wer eine Einzelwette mit Quote 2.00 auf ein Ereignis setzt, das aufgeht, erhält das Doppelte. Wer einen Gutschein einsetzt, dessen Einsatz nicht Teil des Gewinns ist, erhält bei gleicher Quote nur das Einfache. Zwischen einer Wette und einem Geschenk liegt genau ein Einsatz – und diese Differenz ist der Grund, warum es sich überhaupt lohnt, bei einer Aktionsbeschreibung bis zum Ende zu lesen.

Bei Swisslos zahlt ein Gewinn bis CHF 1'000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch auf das Wallet. Darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen, vorausgesetzt, es lautet auf dessen eigenen Namen. Der Weg ist nicht beliebig: Auszahlungen nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers, keine anonymen Wege, kein Krypto. Wer im Ausland ein Konto führt, braucht damit allenfalls eine inländische Zahlungsverbindung.

Ein Guthaben aus einer Promotion bleibt von all dem ausgeschlossen. Die zentrale Regel lautet: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer daraus CHF 10 gewinnt, gewinnt keine CHF 10 zum Abheben, sondern die Chance auf einen Gewinn aus einer Wette. Der Gewinn ist echt, das Guthaben nicht – und die Wette dazwischen bleibt eine Wette.

Bleibt der steuerliche Rahmen, auch wenn er die meisten nicht betrifft. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1'071'000 und lag 2025 bei CHF 1'070'400. Oberhalb dieses Betrags behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Darunter fallen weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf dem Gewinn an, und die kantonale Schwelle weicht ab – je nach Kanton. Für eine verbindliche Auskunft ist die kantonale Steuerverwaltung die richtige Stelle, nicht das Werbematerial eines Anbieters.

Ausländische Anbieter unterliegen der Verrechnungssteuer nicht. Die kantonale Praxis kann Gewinne aus ausländischen Grossspielen aber als steuerbares Einkommen behandeln, unabhängig von ihrer Höhe – im Kanton Thurgau ist genau das die Praxis. Wer dort wohnt und bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, hat damit möglicherweise eine Steuerpflicht auf einem Betrag, den anderswo niemand anschaut.

Und für den unwahrscheinlichen Fall, dass eine Auszahlung verweigert wird: Eine Einsprache bei Sporttip ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Und ein Gewinn, der nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wird, verfällt zugunsten des Zwecks der Swisslos. Zwei Fristen, die niemand im Kopf hat – und beide sind kürzer, als man denkt.

Von der Aussicht auf ein Gratisguthaben zur tatsächlichen Wette

Der praktische Ablauf hat drei Stufen, und die erste ist die schwerste. Vor dem ersten Einsatz steht die Registrierung – mit Mindestalter 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet, ohne bestehende Spielsperre und ohne Vorregistrierung. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Danach kommen die Limiten, die vor der ersten Teilnahme gesetzt werden müssen. Und erst dann lässt sich ein Gutschein einlösen.

Wer an den Ausweisdaten scheitert, hat danach keine Adresse, an die er sich mit einem Gratisguthaben wenden könnte. Die Registrierung ist damit keine Formalie vor dem Spiel, sondern die Eintrittskarte in jede Aktion. Ein einziges Dokument entscheidet über den Zugang zu einem Markt mit zwei Veranstaltern.

Die zweite Stufe ist die Frist. Bei der Patinoires-Aktion betrug sie sieben Tage ab dem Aktionstag, bei einer Gültigkeitsdauer des Guthabens von 30 Tagen. Wer eine Aktion sieht, sollte zuerst diese beiden Zahlen suchen – nicht den Betrag. Ein Guthaben, das nach 30 Tagen verfällt, ist für einen Gelegenheitswetter weniger wert als für jemanden, der wöchentlich spielt.

Die dritte Stufe ist die Wette selbst. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, und für die Aktionsbedingungen des Kombiboosts zählt jede Voraussage mit einer Quote von mindestens 1.50. Wer eine begrenzte Anzahl von Wetten zur Verfügung hat, weil das Guthaben klein ist, sollte die Bedingungen vorher lesen und nicht während des Setzens.

Wer entlang dieser Kette rechnet, kommt zu einer nüchternen Zwischenbilanz: Der Aufwand für ein Guthaben von CHF 10 ist hoch, und das Guthaben ist nicht einmal auszahlbar. Das ist kein Fehler des Systems, sondern die Beschreibung eines Marktes, in dem zwei Veranstalter mit gemeinnützigem Auftrag ohne Neukundenkonkurrenz agieren. Wer ein grosses Neukundenangebot mit schneller Auszahlung sucht, findet es nicht in der Schweiz – und wer es in der Schweiz doch zu finden glaubt, hat vermutlich eine ausländische Werbung gelesen.

Wann eine Aktion überhaupt nützlich ist, lässt sich nun genauer sagen. Für Spielende, die regelmässig wetten, ist ein Gratisguthaben ein kleiner Zusatz zum normalen Einsatz, und der Kombiboost belohnt die Kombination, die man ohnehin gespielt hätte. Für Gelegenheitswetten bleibt wenig, weil Fristen, Mindestquote und Gültigkeitszeitraum den Nutzen einschränken. Und für alle gilt: Ein Guthaben, das nicht zum Guthaben passt, ist keines.

Wie ein Guthaben in eine echte Auszahlung mündet

Die Auszahlung kennt nur ein Ziel: ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Krypto- oder anonyme Auszahlungen existieren im konzessionierten Schweizer Sportwettenangebot nicht, und eine Auszahlung an Dritte ist nicht vorgesehen. Wer im Ausland ein Konto führt, braucht gegebenenfalls eine inländische Zahlungsverbindung – und die Zahlungswege, die ein Schweizer Veranstalter akzeptiert, stehen in seinen Bedingungen, nicht in einer allgemeinen Liste.

Die Reihenfolge bis zum Geld ist kurz, aber nicht trivial. Gewinne bis CHF 1'000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch aufs Wallet. Beträge darüber werden innert 3 Arbeitstagen auf ein Bank- oder Postkonto überwiesen, wenn die Zahlungsverbindung bekannt ist. Wer zweimal im Jahr auszahlt, zahlt nichts; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Wer mehrfach kleine Beträge abhebt, zahlt also mehrfach – und wer wartet, bis sich mehrere Gewinne angesammelt haben, zahlt weniger.

Und ein Guthaben aus einer Promotion bleibt von diesem Weg ausgeschlossen. Das ist die zentrale Regel, die in der Werbung selten ausgesprochen wird. Wer ein Gratisspielguthaben zu CHF 10 gewinnt, gewinnt damit keine CHF 10, die er abheben könnte, sondern die Chance auf einen Gewinn aus einer Wette. Der Gewinn ist echt. Das Guthaben ist es nicht.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es Wettgutscheine bei den Schweizer Organisatoren, und wer muss sie genehmigen?

Ja, es gibt sie, und zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen vorab ihre Zustimmung; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Aktionen fallen deshalb klein aus, und eine grosse Neukundenprämie ist in diesem Rahmen nicht zu erwarten.

Was bedeutet ein Wettgutschein ohne Einzahlung, und welche Bedingungen hängen daran?

Ohne Einzahlung bedeutet: Ein Guthaben gelangt ohne eigenen Geldeinsatz ins verifizierte Spielerkonto. Bei der Patinoires-Aktion waren es CHF 10, gebunden an 7'000 Stück, 30 Tage Gültigkeit und eine Einlösefrist von 7 Tagen. Nicht auszahlbar. Ohne verifiziertes Konto gibt es kein Guthaben.

Wird der Einsatz einer Gratiswette aus einem Gutschein mit dem Gewinn ausgezahlt?

Nein. Bei einem Guthaben, dessen Einsatz nicht mit dem Gewinn ausbezahlt wird, zahlt die Wette nur den Nettogewinn aus. Aus CHF 10 auf Quote 2.10 werden damit CHF 11 statt CHF 21. Genau darin liegt der Unterschied zwischen einem geschenkten Guthaben und einem einbezahlten Betrag.

Gibt es Gutscheine für Bestandskunden, und wo liegen die Grenzen solcher Aktionen?

Bei Sporttip gibt es laufende Aktionen wie den Kombiboost und die Quoten- und Profitboosts, die für bestehende Konten gelten – nur online, einmal pro Wettendem nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost verlangt vier bis fünfzehn Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50.

Gelten Verlustlimiten und Spielsperren auch bei Wetten mit Gutschein?

Ja. Die Limiten gelten für Wetten mit Gutschein unverändert; massgeblich ist der Verlust in Geld, nicht der mögliche Gewinn. Eine Spielsperre schliesst das Konto von jeder Aktion aus, und eine Registrierung ist nicht möglich, solange eine Sperre besteht. Ein Gratisspielguthaben ändert daran nichts.

Dieser Beitrag wurde vom Team von Strategien Wetten erstellt.

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