Sportwetten auf dem Android-Handy: zwei bewilligte Wege, zehn Namen und ein Register, das den Unterschied macht
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Auf einem Android-Handy sehen die Wettangebote dieser Welt verblüffend gleich aus: dieselbe dunkle Oberfläche, derselbe Wettschein, dieselbe Quote in derselben Schrift. Der Unterschied steht nicht auf dem Display. Er steht in einem Register in Bern, und für einen Wettenden in der Schweiz entscheidet er darüber, ob es im Streitfall überhaupt jemanden gibt, der zuständig ist. Zwei Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten. Zehn Namen tauchen in diesem Vergleich auf. Zwei davon haben eine Bewilligung, und acht haben sie nicht.
Stand: 31 Oktober 2026, abgeglichen mit den Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa sowie den veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter.
Die bewilligten Wege im direkten Vergleich
Wer im App-Store nach «Sportwetten» sucht, bekommt eine Liste, die nach Relevanz sortiert ist und nicht nach Zulässigkeit. Das ist keine Bosheit der Suchfunktion, sondern einfach ihre Logik. Sie beantwortet die Frage «Was gibt es?» und nicht die Frage «Was darf hier etwas?». Zwischen diesen beiden Fragen liegt in der Schweiz ein Graben, und wer ihn nicht sieht, lädt sich unter Umständen eine Anwendung herunter, die hierzulande niemandem Rechenschaft schuldet.

Es lohnt sich deshalb, die Ausgangslage einmal ganz nüchtern hinzuschreiben. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt das Sportwettenprodukt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Das ist keine Marktbeobachtung, sondern eine Obergrenze, und sie erklärt, warum die Websuche nach dem «besten Anbieter» in der Schweiz regelmässig ins Ausland führt: Hier gibt es keinen Anbietervergleich im marktüblichen Sinn, es gibt zwei Veranstalter mit getrennten Gebieten.
Dieser Umstand ist der wichtigste Kontext für alles, was auf den folgenden Abschnitten steht. Eine Rangliste mit zehn Zeilen ist auf Schweizer Verhältnissen keine Rangliste unter zehn Gleichen. Sie ist eine Rangliste, in der acht Einträge eine Eigenschaft teilen, die für einen hiesigen Wettenden schwerer wiegt als jede Quote.
| Brand | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Produkt Jouez Sport |
| Betscore | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Cloudbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| ZotaBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| GG.BET | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die dritte Spalte wiederholt sich acht Mal, und das ist in diesem Fall die eigentliche Information. Ein Bogen, auf dem fast alle Zellen leer bleiben, ist kein Rechercheversäumnis, sondern der Befund: Wer eine ausländische Bewilligung hat, hat in der Schweiz keine. Sie gilt hier nicht, unabhängig davon, wie respektabel die Aufsichtsbehörde im Herkunftsland arbeitet. Die Eidgenössische Spielbankenkommission, die in vielen Köpfen noch als Aufsicht für das Glücksspiel steht, ist für Sportwetten ohnehin die falsche Adresse: Sie beaufsichtigt Casinos, und Sportwetten sind interkantonal geregelt.
Zwischen den beiden bewilligten Zeilen liegt ebenfalls ein Unterschied, der nichts mit Qualität zu tun hat, sondern mit Geografie. Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2'350 Verkaufsstellen sowie 221 Mitarbeitende. Für einen Wettenden mit Wohnsitz im Kanton Waadt ist die Frage also nicht, welcher der beiden besser ist. Zugang hat er zu einem von ihnen.
Was die acht ausländischen Namen betrifft, ist die Sprache der Aufsicht deutlicher als jede Werbebotschaft. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, für den die Aufsicht selbst den Begriff Domain-Hopping verwendet und dabei unter anderem Interwetten und Bet-at-Home nennt, während bet365 auf der Liste steht. Wer sich eine solche Anwendung installiert, hält also mit einiger Wahrscheinlichkeit eine App in der Hand, deren Zuhause-Adresse beim nächsten Öffnen nicht mehr erreichbar ist. Das ist kein Drama, solange es nur die Bequemlichkeit trifft. Es wird erst dann eines, wenn es um Geld geht.
Diesen Gedanken nehme ich an dieser Stelle vorweg, weil er alles Folgende durchzieht: Von den zehn Namen in der Tabelle sind genau zwei hier einer Aufsicht unterstellt. Die Mobile-Webseite und die Verkaufsstelle der beiden bewilligten Veranstalter sind dabei dieselben Zugangswege zum selben Konto, nur mit unterschiedlicher Bedienung. Worin sie sich unterscheiden und wann der eine Weg praktischer ist als der andere, steht in den Abschnitten «Die Sporttip App im Detail» sowie «Die Loterie Romande und Jouez Sport im Detail».
Was beim Wetten auf dem Android-Gerät technisch und praktisch dahintersteckt
Der Begriff «Wett-App» deckt drei verschiedene Dinge zu, und die Verwirrung beginnt oft hier. Das eine ist eine echte Anwendung, die aus dem Play Store installiert wird und auf dem Gerät liegen bleibt. Das andere ist eine mobile Webseite, die im Browser läuft und nichts hinterlässt. Das dritte ist die Verkaufsstelle, an der ein auf dem Handy zusammengestellter Wettschein über einen QR-Code eingelöst wird. Alle drei führen zum gleichen Spielerkonto, wenn der Veranstalter bewilligt ist.

Bei Sporttip existieren die ersten beiden Wege ausdrücklich nebeneinander: Wetten lassen sich online über die Swisslos-Webseite oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben, und in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Der QR-Code ist der unterschätzte Teil dieses Satzes. Er verbindet die Bequemlichkeit einer App auf dem Sofa mit dem Papierbeleg am Tresen, und genau diese Kombination ist es, die viele Android-Nutzer von einer ausländischen Anwendung fernhalten sollte. Wer sein Konto bei einem Schweizer Veranstalter führt, verliert dadurch nichts an Bedienkomfort. Er gewinnt einen zweiten Weg zurück in die Angelegenheit, den ein reines Onlinekonto nicht hat.
Auf dem kleinen Display entscheidet sich die Qualität einer Wett-Anwendung an drei Stellen: am Wettschein, an den Livewetten und am Konto. Am Wettschein zählt, ob sich eine Auswahl überhaupt noch lesen lässt, wenn vier Voraussagen untereinander stehen — bei Kombinationen mit Quoten ab 1.50 und mehreren Positionen wird das schnell eng. Bei den Livewetten zählt, ob die Quoten sichtbar nachziehen, während ein Tor fällt. Am Konto zählt am wenigsten, aber am häufigsten: wie viele Tipps nötig sind, bis man die eigene Verlustlimite findet. Drei Tipps sind gut, sechs sind eine Zumutung für jemanden, der eine Limite senken will, und das ist die einzige Aktion, die beim Wettanbieter nie schwerfallen sollte.
Ein Wort zur Installation, weil sie der Moment ist, in dem die Entscheidung faktisch gefallen ist. Eine Anwendung aus dem Play Store läuft auf einem Android-Gerät, ohne dass der Nutzer erfährt, wem die Daten gehören, die sie überträgt, und ob hinter der Bewilligung ein Aufsichtsorgan steht, an das er sich wenden kann. Wer ausländische Angebote nicht über den Store, sondern über Seitenlinks installiert, verliert zusätzlich die einzige Prüfung, die der Store noch vornimmt. Das ist kein technisches Detail, sondern der Punkt, an dem eine App aufhört, ein Produkt zu sein, und anfängt, eine Haftungsfrage zu werden.
Die Registrierung selbst ist der harte Filter, und sie funktioniert auf dem Handy genau wie am Rechner. Bei Swisslos sind mindestens 18 Jahre nötig, dazu Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer also erwartet, am Handy «schnell mal» ein Konto anzulegen, wird schon bei diesem Schritt gebremst. Dasselbe gilt für die Loterie Romande im Gebiet der sechs Westschweizer Kantone. Diese Prüfung ist die Ursache dafür, dass Schweizer Wettangebote sich langsamer anfühlen als ausländische, und sie ist der Grund, warum sie es sind.
Kleinigkeiten am Rande sind trotzdem ärgerlich. Der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz bei CHF 1'000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10'000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für einen Gelegenheitswetter ist der Rahmen mehr als ausreichend. Für jemanden, der eine Systemwette mit vielen Kombinationen spielen möchte, ist die Grenze bei CHF 10'000 eine Zahl, die er sehen sollte, bevor er sie reisst.
Was die Bewilligungspflicht für den Wettenden konkret bedeutet
Die rechtliche Einordnung ist in der Schweiz keine Nebenfrage, weil sie den Zugang zu einem Verfahren entscheidet. Online-Sportwetten gelten als Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit 1. Januar 2021 in Kraft. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).
Bemerkenswert an dieser Konstruktion ist, wie eng der Spielraum ist, den sie dem Wettenden lässt. Was angeboten werden darf, ergibt sich aus einer geschlossenen Liste: der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, und Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corners- und Kartenmärkte finden sich auf der Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Es fehlt also nicht an Märkten, aber es fehlt an der Beliebigkeit. Wer aus einem ausländischen Angebot eine breite Palette von Nischenmärkten kennt, wird auf der Schweizer Liste einiges davon nicht wiederfinden. Das ist die Einschränkung, die der Bewilligungspflicht innewohnt, und man sollte sie nicht schönreden. Sie ist der Preis, den der hiesige Rahmen für eine Aufsicht verlangt, die im Gegenzug tatsächlich greift.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wo der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält; das BGS enthält keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Ein Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und deshalb ausschliesslich als Funktion eines einzelnen Anbieters zu beschreiben. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, allerdings nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Der Cash-Out ist das beste Beispiel dafür, wie eine Funktion, die auf dem Handy verlockend einfach aussieht, in Wahrheit eine Rechnung enthält. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; das Unternehmen muss ihn nicht für alle Wetten anbieten. Ein einziger Fingertipp auf dem Touchscreen verwandelt also eine offene Position in einen sicheren, aber kleineren Betrag — und niemand wird bei diesem Tipp darüber informiert, dass genau dieser Abstand die Marge ist, die der Veranstalter an dieser Stelle einbehält. Wer den Cash-Out nutzt, um eine Wette zu «retten», zahlt dafür.
Was im Streitfall passiert, ist ebenfalls geregelt und für einen mobilen Wetter besonders relevant, weil dort Wetten schneller abgegeben werden als an einem Tresen. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Verfallene Ansprüche sind kein Nebenthema: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate klingen lang. Sie sind es nicht, wenn der Wettschein in einer App liegt, die man nur alle paar Wochen öffnet.
Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist die einzige Stelle, an der das Gesetz den Kreis der Wettenden aktiv verkleinert, und sie ist konsequent: Derjenige, der das Ergebnis beeinflussen kann, ist kein Marktteilnehmer.
Auf der Ebene der Personenschutzregeln gilt: Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS). Wer ausgeschlossen oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Bezahlt wird nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS) — anonyme oder auf Kryptowährungen lautende Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettbetrieb nicht, ebenso wenig eine Kreditgewährung an Spielende (Art. 75 Abs. 1 BGS). Dass ein Anbieter mit Sitz im Ausland diese Bindung nicht kennt, ist einer der wenigen Punkte, an denen ein ausländisches Angebot für einen bestimmten Nutzertyp tatsächlich attraktiv wirkt. Nur ist es keine Erleichterung, sondern das Fehlen einer Schutzvorschrift.
Verlustlimiten, Pausen und Sperren auf dem Handy
Verlustlimiten setzt der Spielende selbst, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Statut nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein gesetzlicher fester Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht.
Diese beiden Sätze zusammen erklären, warum die Limitenfrage auf dem Handy anders aussieht als am Rechner, obwohl sie rechtlich dieselbe ist. Am Rechner setzt man sich einmal hin und trägt Zahlen ein. Auf dem Handy setzt man sie im Bus, zwischen zwei Haltestellen, und die Verlockung, die Erhöhung gleich mitzubeantragen, ist grösser als die Wahrscheinlichkeit, dass sie durchkommt. Die 72 Stunden, die Swisslos zwischen Antrag und Wirkung legt, sind keine Formalie. Sie sind der gesamte Schutzwert dieser Regel, und sie sind auf einem Gerät, das man immer dabei hat, mehr wert als auf einem, das im Büro steht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9'999, unter 21 Jahren von CHF 1'000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer unter 21 ist, merkt die Altersgrenze also nicht erst an der Ausweiskontrolle, sondern an einer Zahl. CHF 1'000 in 30 Tagen ist für einen jungen Wettenden eine Limite, die er nach einer schlechten Woche erreicht haben kann — und wer sie erreicht, stellt fest, dass der Entlastungsweg nicht nach oben führt, sondern nur nach unten.
Die Spielsperre ist das schärfere Werkzeug. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Das Zusammenspiel dieser Regeln ist der eigentliche Grund, warum die Bewilligungsfrage nicht bloss eine Formalität ist. Eine Sperre, die in einem Register landet, das auch für Casinos und für Liechtenstein gilt, kann ein Nutzer nur bei einem Veranstalter auslösen, der an dieses Register angeschlossen ist. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es diesen Anschluss nicht. Wer dort sperren möchte, sperrt seinen Zugang bei einem Unternehmen, das ihn nicht in die Aufsicht einbezieht, und kann denselben Weg bei einem zweiten Anbieter wieder aufmachen. Der Schutz endet dort, wo die Bewilligung endet.
Und die Wirklichkeit ist ungemütlicher, als Regelwerke vermuten lassen. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch, bei denen an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Wer also annimmt, an einem Tresen laufe die Kontrolle strenger als im Netz, irrt sich. Die personalisierte Online-Registrierung mit Ausweisprüfung ist in dieser Bilanz der strengere Zugangsweg, nicht der bequemere. Das ist eine unbequeme Pointe für eine Branche, die ihre Verkaufsstellen gern als vertrauensbildendes Merkmal darstellt.
Was auf dem Gerät selbst funktioniert, hängt davon ab, wo man es sucht. Die Limiten, die Pausen und die Sperre liegen bei den bewilligten Veranstaltern im Spielerkonto und nicht in einem eigenen Menüpunkt der Anwendung. Wer sie sucht, sollte im Konto anfangen, nicht im Wettschein. Wer sie nicht findet, sollte die Teilnahmebedingungen des Veranstalters lesen — bei Swisslos sind sie in der Fassung gültig ab 13. Januar 2025 veröffentlicht und tragen die Angaben zu Limiten, Auszahlungen und Registrierung.
Zur Auszahlung gehört an dieser Stelle eine Zahl, die man kennen sollte, bevor man sich über die Limiten Gedanken macht. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet werden innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1'000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1'000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.
Die 3 % ab der dritten Auszahlung sind die Art von Detail, das in der Werbung nie vorkommt und in der Praxis selten zum Tragen kommt, weil die meisten Wettenden nicht dreimal im Jahr auszahlen lassen. Für die, die es tun, ist es eine kleine Gebühr auf ihr eigenes Geld. Wer viel Geld bewegt, sollte sie einkalkulieren, so wie er die CHF 1'000 pro Quittung einkalkulieren sollte, ab denen die Gutschrift nicht mehr automatisch läuft.
Einzahlung, Auszahlung und Steuern in der Praxis
Geld kommt und geht bei den bewilligten Veranstaltern nicht über beliebige Wege. Bei Swisslos können Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10'000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9'999 nicht übersteigt. Als konkrete Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay für das Aufladen des Swisslos-Spielkontos, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Der Zahlungsweg ist bei einer App mehr als ein Zahlungsweg, er ist ein Bruch in der Oberfläche. Wer die Transaktion in der PostFinance App bestätigt, verlässt die Wett-Anwendung und kehrt erst danach zurück. Das ist lästig, und genau darin liegt der Schutzwert: Eine Schranke, die sich nicht mit einem Fingertipp auf demselben Bildschirm öffnen lässt, senkt den Betrag, den jemand in einer schlechten Minute nachschiebt. Eine Einzahlung, die ohne Verlassen der App möglich ist, senkt diese Schranke auf null. Das ist kein moralisches Argument, sondern ein ergonomisches, und es ist der Grund, warum die bewilligten Schweizer Angebote sich bei genau der Zielgruppe gut anfühlen, für die ein Spielerkonto ein Spielerkonto bleiben soll.
Die Schwellen für Käufe und Kontostand sind aufeinander abgestimmt. CHF 10'000 in 30 Tagen und ein Wallet-Guthaben, das CHF 9'999 nicht übersteigen darf, definieren einen Rahmen, in dem sich ein Konto zwar bewegen, aber nicht unbegrenzt aufladen lässt. Für einen normalen Wettenden ist das nie relevant. Für jemanden, der es ist, ist es zu spät, wenn er es bemerkt.
Steuerlich ist die Lage für Schweizer Sportwetten entspannter, als viele annehmen. Gewinne aus bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden nur darüber besteuert. Der eidgenössische Freibetrag beträgt CHF 1'071'000 ab dem 1.1.2026, im Vergleich zu CHF 1'070'400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb hier «je nach Kanton» gilt. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer zurück, die durch die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird.
Ein gewöhnlicher Wettender bleibt weit unter diesen Schwellen. Für ihn bedeutet das: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Das ist ein realer Vorteil des bewilligten Weges, und er ist grösser, als er in der Diskussion behandelt wird.
Bei Anbietern im Ausland sieht es anders aus. Gewinne von ausländischen Veranstaltern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist eine Feststellung zum Steuerrecht und keine Empfehlung: Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, kann in seinem Kanton steuerlich voll erfassen lassen, was er andernorts steuerfrei vereinnahmt hätte. Eine Steuer auf den Gewinn ist die eine Sache; sie fällt aber in eine Bilanz, in der bereits andere Posten stehen. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht, und es lohnt sich, das festzuhalten, weil es gelegentlich behauptet wird. Für Einzelfragen ist die Auskunft der kantonalen Steuerverwaltung oder eines Steuerberaters massgeblich; eine allgemeine Darstellung kann die persönliche Situation nicht ersetzen.
Wenn das Angebot keine Schweizer Bewilligung hat
Ausländische Anbieter sind in diesem Vergleich als Referenz aufgeführt und nach denselben Kriterien bewertet, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen. Jeder von ihnen ist als «ohne Schweizer Bewilligung» geführt. Eine ausländische Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar; die Strafe reicht bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, und bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die einzige gute Nachricht in diesem Absatz.
Der Rest gehört dazu, weil er den Unterschied ausmacht, um den es auf dieser Seite geht. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, hat keinen Schweizer Rechtsschutz und kann in einem Verfahren gegen den Anbieter erleben, dass Einsätze und Gewinne konfisziert werden. Eine faire Spielkontrolle durch eine hiesige Aufsicht besteht nicht. Das ist die Lage, nüchtern beschrieben, und sie ändert sich nicht dadurch, dass eine Domain im Ausland eine saubere Oberfläche hat.
Werbeweise ist die Aufsicht eindeutig. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse bis CHF 500'000 bestraft (Art. 131 BGS). Deshalb beschreibt diese Seite, statt zu werben, und deshalb steht bei den acht ausländischen Namen eine Eigenschaft und keine Empfehlung. Eine Beschreibung ist erlaubt. Eine Aufforderung wäre es nicht.
Freispiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und -bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Zeitverbot für Werbung existiert nicht.
Die Sporttip App im Detail
Swisslos Sporttip ist der eine von zwei Veranstaltern, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Das Haus sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Ein Onlinekonto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet zu haben, und dieses Gebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Der zweite Zugangsweg neben der App ist die Verkaufsstelle, und das QR-Code-Verfahren verbindet beide: In der App zusammengestellte Wetten können an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist ein Vorteil, den kein ausländischer Anbieter nachbilden kann, weil er keine Verkaufsstellen hat. Wer ein Papier in der Hand halten möchte, kann es bekommen.
Die Kontoeinrichtung ist der Punkt, an dem Sporttip am wenigsten App und am meisten Amtsweg ist. Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine Registrierung pro Person, Auslesen der Ausweisdaten aus dem hochgeladenen Dokument und Abgleich gegen Adress-Datenbanken. Wer die App auf einem fremden Gerät installiert und kein Konto hat, kommt keinen Schritt weiter. Das ist die Grenze, die Sporttip von jedem Anbieter ohne Bewilligung unterscheidet, und sie ist keine technische Hürde, sondern eine rechtliche.
Bei den Wetten selbst sind zwei Einzelheiten auf dem Handy praktisch wichtiger, als sie klingen. Zum einen umfasst die reguläre Spielzeit bei Sporttip die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten beim Fussball, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Auf einem Wettschein, der auf einem kleinen Display zusammengestellt wurde, ist das die Zeile, die man übersieht. Zum anderen gelten Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, bei Livewetten mit Quote 1.00 — und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird.
Die Quote 1.00 ist die technische Antwort auf ein hausgemachtes Problem. Wer live auf dem Handy wettet, ist dem Bildschirm oft einen Moment hinterher; die Verzögerung zwischen Fernsehbild und Datenübertragung genügt, um auf ein Tor zu setzen, das längst gefallen ist. Die Regel macht solche Wetten ungültig, statt sie zu bezahlen. Das ist korrekt, und es ist gleichzeitig ein Argument dafür, Livewetten nicht auf dem eigenen Sofa gegen das eigene Fernsehbild zu spielen. Wer live wettet, sollte davon ausgehen, dass er langsamer ist als der Markt.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Auf dem Handy ist die Verlockung gross, aus einem Spiel zwei Voraussagen zu einer Kombination zusammenzuziehen. Der Bet-Builder ist der einzige Weg, auf dem daraus eine gültige Kombination wird.
Bei den Boni ist genaue Lektüre der zweiten Zeile entscheidend. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, also für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der Kombiboost liest sich in der Kommunikation wie ein Geschenk und in den Bedingungen wie eine Treppe. 5 % bei vier Voraussagen sind, gerechnet auf einen Nettogewinn von CHF 100, fünf Franken. Die 100 % stehen bei fünfzehn Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 — einer Kombination, die auf einem Touchscreen zusammengestellt so lange ist, dass man sie auf dem kleinen Display kaum noch überblickt, und deren Eintrittswahrscheinlichkeit mit jeder weiteren Voraussage sinkt. Der Boost greift genau dann am stärksten, wenn die Kombination am unwahrscheinlichsten ist. Und die Verfallsregel beim Cash-Out bedeutet: Wer den Boost einsetzt und dann den Cash-Out nutzt, verliert ihn.
Zur Berechnung des Gewinns enthält die Regel nichts Rätselhaftes. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein Beispiel mit dem Mindesteinsatz: CHF 1 auf Quote 2.10 ergäbe 2.10, aufgerundet auf zwei Nachkommastellen 2.10 und auf 5 Rappen abgerundet 2.10 — die Rundung ist an dieser Stelle keine Kürzung. Sie ist es erst, wenn die Nachkommastellen unpassend stehen, und dann geht der Bruchteil immer gegen den Wettenden.
Der Übergang zur Verkaufsstelle ist bei Sporttip technisch nicht vorgesehen, und das ist kein Mangel, sondern eine Sparsamkeit des Regelwerks. Die App stellt Wetten zusammen, die Verkaufsstelle nimmt sie über den QR-Code an, und das Konto bleibt dasselbe. Zwei Zugangswege, ein Spielerkonto, ein Register, das beide kennt — mehr braucht die Bewilligungsauflage nicht.
Was den Rahmen der Gemeinnützigkeit betrifft, ist die Zahl gross genug, um sie einmal zu nennen. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Das ist die sichtbare Seite der Bewilligung: Der Verlust des einen ist der Beitrag des anderen, und er ist rückläufig. Dass die Sportwetten weniger abwerfen als im Vorjahr, ist keine Randnotiz, sondern die ehrlichste Beschreibung des Produkts. Anders als die Werbung suggeriert, wächst das Geld, das hier verteilt wird, nicht, weil mehr gewonnen wird. Es sinkt, während mehr gewettet wird.
Die Loterie Romande und Jouez Sport im Detail
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, sie zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Der Bewilligungsrahmen ist derselbe wie bei Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa, ein Onlinekonto nur für Personen mit Wohnsitz im eigenen Gebiet.
Die Bewertung dieses Angebots hängt an einem einzigen Merkmal, und das ist die Geografie. 2'350 Verkaufsstellen sind für sechs Kantone eine hohe Dichte, und wer in Freiburg oder Neuenburg wohnt, hat einen Weg zum Vertragspartner von Sporttip gar nicht erst. Umgekehrt hat die Loterie Romande für einen Wettenden im Kanton Zürich keine Bedeutung, weil dessen Wohnsitz nicht in ihrem Gebiet liegt. In diesem Vergleich stehen also nicht zwei Angebote zur Wahl, sondern zwei Angebotszonen nebeneinander, und die Auswahl, die der Suchbegriff «beste Wett-App» suggeriert, findet bei diesem Schritt faktisch nicht statt.
Was die Regeln des Produkts im Einzelnen anbelangt, veröffentlicht die Loterie Romande ihre Teilnahmebedingungen selbst, und daran sollte sich halten, wer dort ein Konto eröffnet. Wer in einem der sechs Kantone wohnt, findet bei ihr denselben Zugangsweg, den die Bewilligung erfordert: Registrierung, Identitätsprüfung, Verlustlimiten vor der ersten Wetten, Spielsperre mit Registereintrag. Wer sein Konto dort führt, hat die Wahl zwischen Verkaufsstelle und Onlineweg, wie bei Sporttip, und er hat denselben Schutzrahmen.
Was bei diesem Veranstalter schlicht von der Struktur her anders ist, ist die Zweisprachigkeit des Alltags. Die Verkaufsstellen sind überwiegend im frankophonen Landesteil, die App-Oberfläche und die Bedingungen entsprechend. Für einen Wettenden, dessen Französisch für die Registrierung reicht, aber nicht für die Lektüre von Auszahlungsbedingungen, ist das eine praktische Hürde, die nichts mit dem Angebot und alles mit dem eigenen Sprachstand zu tun hat. Wo die Bedingungen unklar bleiben, ist die Kontaktaufnahme über die genannte Adresse in Lausanne der Weg, auf dem sich die Frage vor der ersten Einzahlung klären lässt.
Der Zugangsweg ist bei beiden bewilligten Veranstalter angleich: Das Handy ist ein Fenster auf dasselbe Konto, das ein Verkaufsstellenbesuch ebenfalls nutzt. Wer in der Westschweiz wohnt und dort ein Konto eröffnen möchte, sollte den Vertragsbereich im eigenen Kanton prüfen und die Teilnahmebedingungen in der Sprache lesen, die er sicher beherrscht.
Betscore
Betscore ist in diesem Vergleich nach denselben Kriterien bewertet wie jeder andere Eintrag: Gebiet, Zugang, Bedingungen, Kontoschutz. Das erste Kriterium entscheidet hier alles. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, ein Konto bei Betscore fällt deshalb von Anfang an aus dem Schweizer Aufsichtsrahmen heraus, und das ist keine Bewertung der Anwendung, sondern die Folge einer Bewilligungsgrenze.
Für sich betrachtet bringt dieser Anbieter die Eigenschaften mit, die man von einer modernen Wett-Plattform erwartet. Auf dem Android-Gerät ist er erreichbar, die Bedienung folgt dem branchenüblichen Muster, und ein Wettender, der von einem anderen ausländischen Angebot kommt, findet sich zurecht. Auf das Wesentliche, das hier zählt, hat das keinen Einfluss: Kein Konto bei Betscore ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und die Aufsicht kann die Domain auf die Sperrliste setzen und über die Telekommunikationsanbieter blockieren lassen. Es gibt in dieser Aufstellung legitime Interessen, die ein ausländischer Anbieter bedienen kann. Ein Schweizer Konto mit Spielschutz ist keines davon.
Funbet
Bei Funbet ist die Ausgangslage dieselbe, und die Bewertung fällt genauso aus. Er tritt ohne Schweizer Bewilligung auf, seine gemeldete Bewilligung ist ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS), und damit fehlt die Grundlage für alles, was den Schweizer Rahmen ausmacht: Aufsicht, Registereintrag, Rechtsschutz.
Wer die App testet, wird vermutlich eine ordentliche Oberfläche finden. Wett-Plattformen konkurrieren seit Jahren über die Benutzerführung, und dieser Wettbewerb hat die Produkte im Ausland reifer gemacht als die Schweizer Angebote, die sich auf ein schmaleres Publikum stützen. Das ist ein echter Vorteil und sollte nicht kleingeredet werden. Beim Geld ist er dann wertlos: Die Auszahlung läuft über den Anbieter und nicht über ein kontrolliertes Verfahren auf ein Konto des Kontoinhabers, und im Streit steht kein Schweizer Weg offen. Die bessere Bedienung ist in diesem Fall keine Gebühr wert, die man in einem Bereich bezahlt, der nicht sichtbar ist.
WirWetten
WirWetten gehört zu den Anbietern, die mit einem deutschsprachigen Auftritt um Kunden in der Schweiz werben, ohne eine Schweizer Bewilligung zu besitzen. Das ist der Fall, bei dem die Verwechslung am nächsten liegt: Sprache und Marke suggerieren Nähe, und in jedem Satz der Nutzungsbedingungen steht das Gegenteil. Der Bewilligungsstatus ist in der Tabelle als «ohne Schweizer Bewilligung» ausgewiesen, und daran ändert die Sprache nichts.
Was hier tatsächlich anders ist, ist die Erwartungshaltung derer, die sich anmelden. Wer ein deutschsprachiges Angebot sucht, sucht oft auch einen deutschsprachigen Ansprechpartner bei Problemen. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es diesen Ansprechpartner nicht in einem Verfahren, das von hier aus erreichbar wäre. Die Werbung darf in der Schweiz nicht für unerlaubtes Glücksspiel werben (Art. 74 Abs. 3 BGS), und die Busse bis CHF 500'000 nach Art. 131 BGS zeigt, wie ernst die Regel genommen wird. Ein Spieler, der wegen eines solchen Auftritts annimmt, es handle sich um einen Anbieter mit Schweizer Bewilligung, ist nicht fahrlässig. Er wurde falsch angesprochen.
Unibet
Unibet ist der bekannteste Name in dieser Liste, und die Bekanntheit hat mit Schweizer Bewilligungsstatus nichts zu tun. Der Anbieter tritt hier ohne Schweizer Bewilligung auf, sein Bewilligungsstatus ist in der Schweiz ohne Geltung, und er ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen. Wer auf die Marke vertraut, vertraut auf die Grösse eines Unternehmens und nicht auf die Aufsicht eines Staates.
Die Grösse selbst ist ein Argument, das man ernst nehmen muss. Grosse Anbieter haben ausgereifte Live-Funktionen, eine breite Abdeckung von Sportarten und in der Regel eine belastbare technische Infrastruktur. Ein Schweizer Wettender, der die Livewetten auf dem Handy für den Kern seines Interesses hält, wird bei Unibet mehr finden als bei den beiden bewilligten Veranstaltern, weil deren Angebot auf der geschlossenen Gespa-Liste der Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten steht. Der Verzicht ist real und er ist der Preis. Wer ihn eingeht, tauscht eine breitere Auswahl gegen einen Rechtsweg, ein Register und eine Aufsicht. Das muss jeder für sich entscheiden, und in eine Bewertung lässt sich die Entscheidung nicht hineinschreiben — nur die Bilanz.
Cloudbet
Cloudbet zielt auf ein Publikum, das seine Konten mit Kryptowährungen führt, und dieser Umriss ist für die Bewertung aufschlussreicher als jedes Merkmal der Anwendung. Er zeigt, worauf der Anbieter verzichtet: Das Schweizer Recht verlangt im bewilligten Betrieb, dass Gewinne und Guthaben ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt werden (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder auf Kryptowährungen lautende Auszahlungen gibt es dort nicht. Ein Konto, das auf diese Weise geführt wird, steht in der Schweiz von vornherein ausserhalb des Rahmens, und die Spielsperre, die bei einem bewilligten Veranstalter in einem schweizweiten Register landet und für Casinos und Liechtenstein gilt, findet hier keine Entsprechung.
Technisch ist ein solches Angebot auf dem Android-Gerät ebenso zugänglich wie jedes andere, und für einen Nutzer, der seine Zahlungen ohnehin über Kryptowährungen abwickelt, fällt die Abweichung nicht auf. Die Abweichung liegt nicht im Weg, sondern im Ausgangspunkt: Kryptoguthaben sind kein Zahlungskonto auf den eigenen Namen in einem kontrollierten System, und ein Verlust lässt sich im Schweizer Verfahren nicht zurückholen. Das ist die Kehrseite eines Modells, das sich als unbürokratisch präsentiert.
ZotaBet
ZotaBet reiht sich in die Gruppe der ausländischen Anbieter ein, die in der Schweiz ohne Bewilligung auftreten und deren gemeldete Bewilligung hier keine Geltung hat. Das Muster, das sich in dieser Bewertung wiederholt, lässt sich auch hier nicht aufbrechen: kein Zugang zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine hiesige Aufsicht.
Wichtiger als die Einzelbewertung ist an dieser Stelle das Verhalten gegenüber der Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht die Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren, und die blockierten Adressen werden innert Stunden ersetzt. Ein Anbieter, der in dieser Aufstellung steht, wechselt also unter Umständen seine Adresse — und ein Nutzer, der die Anwendung installiert hat, wechselt mit. Wer sich darauf einlässt, plant mit einem Zugang, der regelmässig neu eingerichtet werden muss, und mit einem Publikum, das ihn über Umwege sucht. Für einen entspannten Umgang mit dem eigenen Wettkonto ist das die falsche Grundlage.
BetFury
BetFury tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Sein Modell kombiniert Wettangebote mit zusätzlichen Anreizmechanismen, und diese Kombination ist bei einem Anbieter ausserhalb der Schweizer Aufsicht besonders erklärungsbedürftig. Freispiele und Gratisguthaben brauchen in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) — eine Aufsichtsauflage, die für einen ausländischen Anbieter nicht existiert, weil für ihn keine Schweizer Zustimmungspflicht gilt.
Daraus folgt nicht, dass solche Anreize schlechter wären. Es folgt, dass niemand sie prüft. Eine Gratiswette bei einem bewilligten Veranstalter ist eine Sache, die eine Aufsicht genehmigt hat; dieselbe Mechanik bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist eine Sache, die er selbst gestaltet, und die Bedingungen dazu stehen nur in seinen eigenen Unterlagen. Wer ein Konto dort führt, sollte diese Unterlagen tatsächlich lesen und nicht die Werbeseite. Es ist der einzige Ort, an dem die Bedingungen stehen, und es gibt keine Aufsicht, die für ihn nachliest.
GG.BET
GG.BET ist der letzte Eintrag dieser Reihe und tritt wie die vorangehenden ohne Schweizer Bewilligung auf. Sein Profil liegt traditionell bei Sportarten mit kleinerem Publikum, und ein Wettender, der dort sucht, wird bei den beiden bewilligten Veranstaltern möglicherweise nichts Vergleichbares finden. Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten ist eine geschlossene Liste, und was nicht auf ihr steht, darf in der Schweiz nicht angeboten werden. Das schliesst Esport aus: Esport erscheint auf der Liste nicht.
Zwischen «gesperrt» und «verfügbar» liegt hier die entscheidende Unterscheidung, und wer sie als reine Bequemlichkeitsfrage liest, liest sie falsch. Ein Angebot, das in der Schweiz nicht angeboten werden darf, ist nicht verboten, weil es besonders schlecht wäre, sondern weil die Kantone den Rahmen eng gezogen haben. Das ist eine politische Entscheidung, und sie ist der Grund, warum ein Nischenpublikum auf dem Android-Handy regelmässig beim ausländischen Anbieter landet. Die Alternative ist nicht Bequemlichkeit, sondern eine Aufsicht, die man selten braucht und im entscheidenden Moment dringend.
Was ein Konto bei einem nicht bewilligten Anbieter kostet
Die Kosten eines Kontos ohne Schweizer Bewilligung sind keine Gebühr, sie sind das Fehlen von vier Dingen, und jedes davon wird erst dann sichtbar, wenn es gebraucht wird. Das erste ist die Aufsicht: Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa, mit einer geschlossenen Liste der Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, mit Altersgrenzen und mit einer Registrierungspflicht, die eine Identitätsprüfung einschliesst. Nichts davon lässt sich auf einen Anbieter übertragen, der unter einer ausländischen Bewilligung arbeitet. Diese Bewilligung gilt hier nicht (Art. 4 BGS).
Das zweite ist das Sperrregister. Eine Spielsperre, die bei Swisslos als unbefristete Sperre eingetragen wird, gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein, und eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben. Dieses Register ist der wirksamste Mechanismus im Schweizer System, weil es wirkt, wenn der Wille nachlässt: Wer sich bei einem Anbieter sperrt und zum zweiten wechselt, umgeht den eigenen Vorsatz. Ein Konto bei einem nicht bewilligten Anbieter ist von diesem Register nicht erfasst, und wo ein Register nicht greift, greift auch die Aufsicht nicht.
Das dritte ist die Identität. Wo ein Spielerkonto auf eine geprüfte Identität lautet, lassen sich Auszahlungen einem Namen zuordnen und Streitfälle überhaupt erst führen. Wo es auf ein Namenskonto angewiesen bleibt, findet ein Verlust keinen Adressaten. Und das vierte ist der Steuerweg: Gewinne von ausländischen Veranstaltern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden aber in der kantonalen Praxis des Kantons Thurgau als vollständig steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe. Wer diese vier Posten in einer Bilanz zusammenzieht, landet bei einem Ergebnis, das man neutral formulieren kann: kein Schweizer Schutz, kein Schweizer Weg, aber ein steuerlich schlechterer Ausgangspunkt, wenn es schiefgeht.
Die Einschränkung der beiden bewilligten Angebote sollte man dabei nicht aus der Darstellung herausrechnen. Nur zwei Veranstalter, ein geschlossener Sportartenkatalog, eine Wohnsitzvoraussetzung, eine Identitätsprüfung — das ist eine engere Welt als die, die in der Suchmaschine erscheint. Wer sie als Grund akzeptiert, hat den ehrlicheren Vergleich geführt. Wer sie als Grund nimmt, in ein System ohne Aufsicht zu wechseln, hat den Mechanismus missverstanden, der in diesem Absatz steht.
Warum die Wahlmöglichkeit in der Schweiz klein ist
Es gibt in der Schweiz keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, und das liegt nicht daran, dass eine Aufsicht siebzehn Gesuche abgelehnt hätte. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos und die Loterie Romande sind diese zwei, und die Ausschliesslichkeit ist der Mechanismus, über den der Reinertrag den öffentlichen Zwecken in den Kantonen zugeführt wird (Art. 125 BGS). Wer nach dem «besten Wettanbieter der Schweiz» sucht, sucht also nach einer Auswahl, die es per Gesetz nicht gibt.
Was in dieser Konstruktion enthalten ist, sieht man an den Zahlen besser als an den Programmen. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., CHF 506 Mio. davon an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Diese CHF 109 Mio. sind der Beitrag, den Sportwetten an Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe leisten. Es ist der Grund, warum es das begrenzte Angebot überhaupt gibt.
Zugleich zeigt der Rückgang in der Sportwetten-Sparte, wo die Grenzen dieses Modells liegen. Ein bewilligter Veranstalter darf nur anbieten, was auf der Gespa-Liste steht, und er darf nur Kundschaft im eigenen Gebiet bedienen. Jeder Wettende, der wegen eines fehlenden Marktes oder eines fehlenden Sportangebots zu einem ausländischen Anbieter geht, geht aus dem System heraus, das ihn schützt — und aus einem Beitragssystem heraus, das ihn mitfinanziert. Ob das ein gutes Argument für den Einzelnen ist, darf man bezweifeln. Es ist ein gutes Argument für die Zahlen, und die Zahlen sind rückläufig.
Der praktische Umgang mit dieser Enge ist unspektakulär. Wer in einem Vertragsgebiet wohnt, prüft zuerst, welcher der beiden Veranstalter für seinen Kanton zuständig ist, und liest dann dessen Teilnahmebedingungen in der Fassung, die gelten soll. Bei Swisslos ist das die Fassung gültig ab 13. Januar 2025, die Limiten, Auszahlungen und Registrierung zusammenfasst. Wer dort kein Konto eröffnen kann, hat in der Schweiz keine bewilligte Alternative — und das ist eine Information, die mehr wert ist als eine Rangliste, die sie verschweigt.
Wie sich der Gewinn aus Einsatz und Quote ergibt
Die Rechnung hinter einem Wettschein ist so einfach, dass sie in der Aufregung des Live-Spiels häufig übersprungen wird. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1. Ein gewonnener Einsatz von CHF 1 auf Quote 2.10 bedeutet also einen Rückfluss von CHF 2.10. Die Differenz zum Einsatz, hier CHF 1.10, ist der Nettogewinn. Der Rundungsweg ist zweistufig: zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Aus der Quotenrechnung ergibt sich auch die Kennzahl, die in der Werbung nie steht, weil sie nichts verkauft. Der Quotenschlüssel oder die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt zurückzahlt, gerechnet als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Die Marge ist die Auszahlungsquote, abgezogen von 100 %. Sie ist der Betrag, den der Veranstalter pro Einheit Einsatz einbehält, und sie ist der Grund, warum eine Quote von 2.10 nie eine Chance von fünfzig Prozent abbildet. Aus einer Wette mit zwei gleich wahrscheinlichen Ausgängen werden zwei Quoten, deren Kehrwerte zusammen mehr als eins ergeben, und die Differenz bleibt beim Buchmacher. Das ist keine Ungerechtigkeit, sondern das Geschäftsmodell. Es lohnt sich trotzdem, es einmal in Franken zu rechnen: Ein Einsatz von CHF 100 auf einer Wette, deren wirkliche Chance bei fünfzig Prozent liegt, bringt in der einen Hälfte der Fälle einen Gewinn und in der anderen den Verlust des Einsatzes. Die Marge liegt als kleine Differenz über beiden Hälften und arbeitet über viele Wetten. Kein einzelner Wettschein spürt sie. Die Summe der Wettscheine spürt sie vollständig.
Was das für das Handy bedeutet, ist die unangenehme Pointe jeder Wett-Anwendung. Auf einem Touchscreen dauert es Sekunden, aus einer Auswahl eine Kombination zu machen, und jede zusätzliche Voraussage multipliziert nicht nur die Quoten, sondern auch die Marge. Eine Viererkombination aus Quoten von je 1.90 trägt die Marge vier Mal und die Chance ein Mal. Die Bequemlichkeit, mit der sich das auf dem Display zusammenstellen lässt, ist deshalb keine neutrale Funktion. Sie ist der Teil des Produkts, der am meisten Geld bewegt, und sie ist genau der Teil, den die App am sichtbarsten macht.
Zum Auszahlungsvorgang bei Swisslos gehört, dass Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt werden, ab der dritten Auszahlung mit einer möglichen Kommission von 3 % und einer Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen; Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1'000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Wer ein Konto eröffnet und klein spielt, wird von diesen Regeln nie etwas merken. Wer grösser spielt, sollte sie vorher lesen, weil die dritte Auszahlung der Punkt ist, an dem die Bequemlichkeit des Systems zu bezahlen beginnt.
Bei aller Technik bleibt eine Grenze, die keine Anwendung auflöst. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist die einzige Regel der zitierten Sporttip-Bedingungen, die sich auf eine Person und nicht auf ein Verhalten bezieht, und sie markiert den Rand des Feldes. Innerhalb dieses Randes ist Wetten eine Entscheidung über Geld. Es ist keine über Einsicht in den Ausgang eines Spiels. Das ist der Satz, den die Werbung verschweigt und der in keiner Quote steht.
Häufig gestellte Fragen
Welche Sportwetten-Anwendungen für Android sind in der Schweiz zulässig?
Zulässig sind die Angebote der beiden Veranstalter, die interkantonales Recht dafür vorsieht: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide betreiben Apps für Android und iOS, beide unterstehen der Gespa. Eine darüber hinausgehende Liste gibt es nicht, weil es keine weiteren Bewilligungen gibt.
Müssen auf dem Mobilgerät dieselben Verlustlimiten gesetzt werden wie am Computer?
Ja. Limiten gelten für das Spielerkonto und nicht für das Gerät, und der Veranstalter muss vor der ersten Teilnahme Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Bei Swisslos werden 1, 7 und 30 Tage gesetzt. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden.
Welche Risiken bestehen bei Wett-Anwendungen ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung?
Eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Solche Anbieter sind nicht an das Sperrregister angeschlossen und bieten keinen Schweizer Rechtsschutz; Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter konfisziert werden. Der Spielende wird nicht bestraft. Die Gespa kann die Domains auf eine Sperrliste setzen.
Wie wird der Gewinn einer mobil platzierten Wette aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Bei Swisslos wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Aus CHF 1 Einsatz auf Quote 2.10 werden CHF 2.10 zurück, der Nettogewinn beträgt CHF 1.10.
Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist die Registrierung möglich?
Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, also in den deutschsprachigen Kantonen, im Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein; eine Spielsperre darf nicht bestehen, und jede Person registriert sich einmal. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone.
Was passiert mit einer Livewette, die nach dem tatsächlichen Wettausgang platziert wird?
Bei Sporttip zählt eine solche Wette mit Quote 1.00, unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Man erhält den Einsatz zurück, ohne Gewinn.
Dieser Beitrag wurde vom Team von Strategien Wetten erstellt.
