Zwei Veranstalter, ein geschlossener Markt — so laufen Davis-Cup-Wetten in der Schweiz
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Wer in der Schweiz auf einen Länderkampf im Tennis setzen will, landet schnell auf einer Seite, die in Zürich, Berlin oder Valletta lizenziert ist und mit einem Willkommensbonus winkt. Nur zwei Unternehmen im Land dürfen Sportwetten anbieten: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere ist in der Schweiz nicht bewilligt, und das ist kein Formfehler, sondern der ganze Unterschied.
Stand: 31 Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Geldspielaufsicht Gespa und die veröffentlichten Spielregeln der beiden Veranstalter geprüft.
Das Fundament: ein Mannschaftswettbewerb, der anders funktioniert als ein Grand Slam
Tennis ist im Kopf der meisten ein Einzelsport. Ein Match, zwei Spieler, ein Sieger. Der Davis Cup bricht mit diesem Bild, und genau daraus entstehen die Eigenheiten, die eine Wette auf ihn von einer Wette auf Wimbledon unterscheidet.
Ausgetragen wird der Wettbewerb vom Tennis-Weltverband ITF, und er läuft seit 1900. Die erste Austragung war eine einzige Begegnung zwischen den USA und Grossbritannien in Boston. Aus diesem Duell ist über mehr als ein Jahrhundert ein Turnier mit Qualifikationsrunden und Finalwochenende geworden.
Zwei Tage, fünf Partien, ein Abbruch mitten im Programm
Jede Begegnung ausserhalb des Finalturniers erstreckt sich über zwei Tage. Gespielt werden bis zu vier Einzel und ein Doppel. Alle Partien laufen im Best-of-Three, also über zwei Gewinnsätze.
Der entscheidende Satz für jeden, der Geld auf so eine Begegnung legt: Sobald eine Mannschaft drei Siege hat, entfallen die restlichen Partien. Es wird also nicht zu Ende gespielt, nur weil das Programm es vorsieht.
Im Finalturnier gilt eine andere Ordnung. Dort stehen pro Begegnung nur drei Partien auf dem Plan: zwei Einzel und bei Bedarf ein Doppel. Wer eine Kombinationswette über mehrere Partien einer Begegnung baut, baut sie über einen Spielplan, der sich mitten im Vollzug ändern kann.
114. Ausgabe, 161 Nationen, ein Finale im November
Der Davis Cup 2026 ist die 114. Ausgabe und läuft vom 5. Februar bis 29. November 2026. Die 1. Qualifikationsrunde fand vom 5. bis 8. Februar 2026 statt, die 2. Qualifikationsrunde vom 18. bis 20. September 2026.
Für das Final 8 sind Spanien, Deutschland, Grossbritannien, Österreich, Südkorea, Tschechien, Kanada und Italien qualifiziert. Italien tritt als Titelverteidiger an und ist Gastgeber — ein Heimvorteil, der in einer Halle mit Zuschauern mehr wert sein kann als ein paar Prozentpunkte in der Weltrangliste.
Zum Grössenvergleich: Am Davis Cup 2025 hatten sich 161 Nationen angemeldet, 157 davon spielten tatsächlich. Den Titel gewann Italien im Finale in Bologna gegen Spanien mit 2:0. Rekordsieger sind die Vereinigten Staaten mit 32 Siegen, vor Australien mit 28, wovon vier als Australasien errungen wurden.
Was ein Teamformat für die Quote bedeutet
Ein Länderkampf ist kein Duell zweier Spieler, sondern eine Kette von Partien mit einem Mannschaftsergebnis am Ende. Daraus folgen drei Dinge, die den Wettmarkt prägen.
Die Aufstellung steht oft spät fest. Wer spielt, hängt von Nominierungen und vom Zustand der Spieler ab. Die Quoten bewegen sich deshalb bis kurz vor dem ersten Aufschlag — manchmal heftiger als bei einem Einzelturnier.
Ein Team kann die Begegnung entscheiden, bevor sie vorbei ist. Das Drei-Siege-Abbruchreglement schneidet einzelne Partien aus dem Programm, und wer auf eine dieser Partien gesetzt hat, muss in den Wettbedingungen nachlesen, was damit geschieht. Bei Sporttip gilt eine Regel, die für einen Normalwetter vor allem eines bedeutet: Es gibt ein Rückerstattungs- oder Wertungsverfahren, das nicht dem Verständnis «die Partie fällt aus, ich bekomme mein Geld» folgen muss.
Ein Doppel ist ein eigener Markt mit eigener Logik. Zwei Spieler, die einzeln stark sind, müssen als Paar noch lange nicht funktionieren. Wer Doppel wettet, wettet weniger auf Namen als auf eingespielte Kombinationen.
Die nüchterne Einordnung der Quoten gehört hier hin, in das Fundament, weil sie das ganze Angebot trägt: Die Preisstellung im Tennis ist eng gebaut. Die Marge steckt in jeder Quote, und sie ist nicht bei jedem Markt gleich hoch. Dazu mehr im Abschnitt «Eine kurze Zwischenrechnung: was die Marge mit einer Quote macht», wenn der Quotenschlüssel eines marktüblichen Zweiwegemarkts auseinandergenommen wird.
Rechtslage: zwei Bewilligungen, ein geschlossener Katalog und kein Graubereich
Die Rechtslage der Schweiz ist bei Sportwetten nicht kompliziert, sie ist nur eng. Das ist die zentrale Erkenntnis dieses Abschnitts: Es gibt keine Liste von zwanzig Anbietern, aus der man wählen könnte. Es gibt zwei.

Warum es bloss zwei Veranstalter gibt
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, unter dem Geldspielkonkordat in Kraft seit 1. Januar 2021. Die ESBK ist nicht zuständig — sie beaufsichtigt nur Casinos.
Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.
Das sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Swisslos ist eine interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 durchführt. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und betreibt nach eigener Darstellung 2'350 Verkaufsstellen.
Der Reinertrag fliesst nach Art. 125 BGS gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu. Man mag das für ein Argument halten oder für eine Fussnote — für den Wetter ändert es nichts an der Quote.
Wer wo ein Konto eröffnen darf
Die beiden Veranstalter teilen sich das Land, statt zu konkurrieren. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet.
Jouez Sport bedient Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Aus diesen sechs Kantonen stammt die Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; die Gesellschaft zählt 221 Mitarbeitende.
Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Für die Online-Registrierung bei Swisslos heisst das konkret: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Wer in Genf wohnt, kommt an Sporttip nicht heran. Wer in St. Gallen wohnt, nicht an Jouez Sport. Das ist keine Lücke im Angebot, die ein ausländischer Anbieter schliesst, sondern die Konstruktion des Schweizer Systems.
Was der geschlossene Katalog bedeutet
Erlaubt sind nur Sportwetten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS).
Die Liste ist eng gefasst, und ihre Details entscheiden darüber, was ein Schweizer Wetter überhaupt vorfindet. Qualifikationsrunden stehen nur auf der Liste, wenn sie dort aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste ganz, und eine Esport-Abteilung gibt es nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist nicht reguliert; es ist eine Funktion des jeweiligen Anbieters. Bei Sporttip existiert sie für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Diese Liste ist der Punkt, an dem die Werbung der ausländischen Seiten am stärksten an der Wirklichkeit vorbeigeht. Ein Portal, das mit hunderten Tennis-Märkten pro Begegnung wirbt, wirbt nicht mit dem, was ein Schweizer Veranstalter anbieten darf.
Seiten ohne Schweizer Bewilligung: was sie wirklich sind
Eine ausländische Bewilligung — ob Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS).
Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten, ist eine Straftat. Sie ist mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nach Angaben des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das ist die eine Hälfte der Wahrheit.
Die andere: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Und es gibt keine Schweizer Aufsicht über das Angebot, keine Spielerschutzvorgaben, keine Schiedsinstanz, an die man sich wenden könnte. Wer auf einer solchen Seite ein Problem mit einer Auszahlung hat, hat kein Schweizer Recht in der Hand, sondern eine Support-Adresse.
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; auch bet365 steht auf der Liste.
Daraus folgt einerseits, dass die Sperrliste kein zuverlässiger Filter ist. Wer eine blockierte Seite sucht, findet binnen Stunden eine neue Adresse. Andererseits folgt daraus etwas Nützlicheres: Der Weg über die Sperrliste ist die einzige öffentlich geführte Liste, die es in diesem Markt gibt. Eine Liste bewilligter ausländischer Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt.
Für Werbung gilt eine eigene Regel, und sie erklärt, warum dieser Abschnitt so nüchtern ausfällt. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit Busse bis CHF 500'000 bedroht (Art. 131 BGS). Beschreiben und bewerten ist erlaubt, bewerben nicht. Ein Zeitfensterverbot für Werbung existiert nicht.
Eine kurze Zwischenrechnung: was die Marge mit einer Quote macht
Bevor die beiden Gruppen in der Übersicht nebeneinander gestellt werden, gehört ein Zahlenbeispiel dorthin, weil es die Preisstellung greifbar macht.
Nehmen wir einen marktüblichen Zweiwegemarkt — ein Modell, kein abgeschriebener Preis — mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten. Der Quotenschlüssel dieses Marktes ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten: 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90). Das ergibt rund 0.95, also einen Quotenschlüssel von etwa 95 Prozent. Die Marge ist der Rest, rund 5 Prozent.
Das ist eine Bandbreite, kein fixer Wert. Je nach Markt und je nachdem, wie scharf ein Anbieter ein grosses Turnier bepreist, liegt die Marge eines Zweiwegemarkts im Tennis eher zwischen drei und acht Prozent. Ein rechnerisch faires Preismodell würde beide Seiten mit 2.00 bepreisen; die 1.90 sind die Stelle, an der die Differenz zwischen Werbeversprechen und Rechnung sichtbar wird.
Was das für einen Wetter kostet: Setzt er CHF 100 auf Quote 1.90 und die Wette geht auf, kommen CHF 190 zurück, ein Nettogewinn von CHF 90. Bei fairer Bepreisung wären es CHF 100 Nettogewinn. Die Marge ist kein Abzug auf dem Wettschein, sie ist schon in die Quote eingebaut. Wer zehn Wetten dieser Art setzt, zahlt den Preis zehnmal, unabhängig davon, ob er gewinnt.
Wichtig bleibt: Das ist ein Durchschnittswert über viele Wetten unter der Annahme, dass nur der Einsatz gesetzt wird — keine Zusage für eine einzelne Wette, kein Auszahlungsversprechen.
Spielerschutz: die Grenze setzt die Person am Konto, nicht der Staat
Die Schweiz kennt keinen gesetzlich festgeschriebenen Einzahlungsdeckel. Die Grenzen, die im Alltag wirken, sind Limiten, die Spielende selbst setzen — und das ist die wichtigste Eigenheit dieses Teils des Systems.

Was vor der ersten Wette verlangt wird
Die Veranstalter müssen Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS). Wer sich bei Swisslos für Sporttip registriert, kommt an dieser Stelle nicht vorbei: Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Ein Punkt, der in der Praxis mehr zählt als die Zahl selbst: Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer in einem guten Lauf seine Limite hochsetzen will, braucht Geduld — und genau das ist die Absicht. Der Puffer von drei Tagen ist die Bremse, die den Impuls vom Konto trennt.
Nach Statut greift bei einer Erhöhung eine Frist von 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Der Unterschied ist kein Detail für Juristen: Er entscheidet, wie lange ein Wetter auf die Erhöhung warten muss, die er gerade für dringend hält.
Wer zum ersten Mal ein Konto eröffnet, sollte die Limiten deshalb nicht als Formalie abhaken. Eine 30-Tages-Verlustlimite, die man beim Wocheneinkommen bemisst, ist eine andere Limite als eine, die man aufrundet, weil sie eine Zahl im Formular verlangt.
Sperren: freiwillig, befristet oder dauerhaft
Swisslos erlaubt, den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst zu sperren. Eine vorzeitige Aufhebung ist innerhalb dieser Frist nicht möglich — die Sperre ist insofern wirklich eine.
Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen. Sie gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nur nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), und dabei ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Eine Sperre auf Zeit von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Die Spielsperre nach Art. 80–82 BGS richtet sich an überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen und an den Selbstausschluss. Ihre Rechtsfolge ist scharf: Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Wer sich sperrt und dennoch auf einer nicht blockierten Seite weiterspielt, verliert im bewilligten System jeden Anspruch.
Und Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Für Sportwetten gilt ein Mindestalter von 18 Jahren; bei Sporttip sind Personen unter 18 Jahren von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Ein weiterer Punkt, der die Erwartung an den Verkaufsstellen korrigiert: Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Der Schutz am Schalter ist also nicht streng, und wer darauf baut, baut auf nichts.
Auszahlung, Identität und Zahlungswege
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht. Eine Kreditgewährung an Spieler ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Wer die Wahl zwischen einem Schweizer Konto und einer ausländischen Seite abwägt, wägt zwei verschiedene Dinge ab. Auf der einen Seite steht ein Verfahren, das über eine geprüfte Identität läuft und dessen Auszahlungsweg durch die Bewilligung vorgezeichnet ist. Auf der anderen Seite steht ein Verfahren, über dessen Ablauf kein Schweizer Recht etwas sagt.
Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Sache. Wer wissen will, ob seine Karte oder sein Bankkonto funktioniert, liest die Bedingungen des Anbieters, bevor er Geld einzahlt. Klar ist: Ein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren, existiert in der Schweiz nicht.
Steuern: die Schwelle liegt weit über allem, was hier besprochen wird
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Auf Bundesebene liegt dieser Betrag ab 1.1.2026 bei CHF 1'071'000 (im Jahr 2025: CHF 1'070'400). Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb gilt je nach Kanton.
Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein; die Steuer lässt sich durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholen. Für den typischen Wetter ist das eine Regel ohne Berührungspunkt: Wer ein paar hundert Franken gewinnt, bleibt unter der Schwelle, zahlt keine Einkommenssteuer und auch keine Verrechnungssteuer.
Anders liegt der Fall bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern. Diese unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Eine Wettsteuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht — das gehört ausdrücklich gesagt, weil die Vermutung regelmässig auftaucht. Wer eine Steuerfrage zu seinem eigenen Fall klären will, wendet sich an eine Steuerberaterin oder an die kantonale Steuerverwaltung. Dieser Abschnitt gibt allgemeine Informationen, keine Beratung im Einzelfall.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Zwei Zahlen, die vor jeder Tabelle stehen sollten, weil sie die Aussagekraft aller folgenden Spalten begrenzen.
Die erste betrifft die erste Spalte selbst. Die Schweiz bewilligt Sportwetten für zwei Veranstalter. Die Liste bewilligter Buchmacher, die man sonst neben eine Rangliste stellt, existiert hier nicht, weil das Gesetz die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt hat.
Die zweite betrifft das Bewertungskriterium. Die Spalten richten sich nach der Bewilligung, nach Einsatzlimiten und nach der Auszahlung auf das eigene Konto, wie es die Interkantonale Vereinbarung, das BGS und die veröffentlichten Spielregeln der Veranstalter vorzeichnen.
Zu den Marken ohne Schweizer Bewilligung gehören alle acht ausländischen Namen in dieser Liste. Für sie gilt, was oben zum Rechtsrahmen steht, ohne Ausnahme: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| 20Bet | keine | nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| WirWetten | keine | nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betwinner | keine | nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetOnRed | keine | nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BC.Game | keine | nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Funbet | keine | nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Duelbits | keine | nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Sportuna | keine | nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Zeile für die ausländischen Anbieter sieht gleichförmig aus, und sie ist gleichförmig, weil die Rechtslage es ist: Eine Bewilligung aus einem anderen Land hat hier keine Kraft, unabhängig davon, wie sie in ihrem Herkunftsland geregelt ist. Diese Spalte ist der Grund, warum zwei Gruppen in einer Tabelle stehen, die sich nicht gegenseitig ersetzen.
Die beiden Schweizer Zeilen unterscheiden sich in einem Punkt, der in keiner Spalte steht: Sporttip und Jouez Sport bedienen verschiedene Kantone. Ein Wetter in Bern kann das eine Konto eröffnen und das andere nicht. Die Sitze Basel und Lausanne sind deshalb nicht nur Firmenangaben, sondern Marktgrenzen.
Zur Auszahlung auf das eigene Konto: Im bewilligten System läuft sie über ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers. Wie lange sie dauert, hängt beim jeweiligen Anbieter vom gewählten Zahlungsweg ab, und diese Angabe steht in dessen Bedingungen, nicht in einer Übersichtstabelle.
Bei den Einsatzlimiten lohnt der Blick auf das eine Haus, dessen Reglement öffentlich ist: Sporttip arbeitet mit CHF 1 Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1'000 Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10'000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für die ausländischen Marken nennt diese Darstellung keine Limiten, weil dazu nichts Belastbares vorliegt; wer dort spielen will, liest die eigenen Bedingungen.
Zwei Wege, und für wen jeder taugt
Die Tabelle sortiert, sie entscheidet nicht. Die Entscheidung hängt an einer Frage, die sich jeder selbst stellen muss: Was will ich kaufen?
Der eine Weg heisst: volle Schweizer Aufsicht, geschlossener Markt, Wohnsitzpflicht im Gebiet des Veranstalters. Wer ihn wählt, bekommt einen geprüften Auszahlungsweg, eine Verlustlimite, die vor der ersten Wette verlangt wird, einen Rechtsweg und eine Regelung, die den Anbieter an Vorgaben bindet. Er bekommt dafür weniger Märkte, einen Katalog, der nicht alles enthält, was ein grosses internationales Portal zeigt, und ein Angebot, das er sich mit den anderen Wettern seiner Region teilt.
Der andere Weg heisst: mehr Märkte, mehr Sportarten, andere Quoten, womöglich eine Live-Übertragung als Zugabe. Der Preis ist strukturell und nicht verhandelbar. Kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit um eine Auszahlung — und ein steuerlicher Sonderfall, den die kantonale Praxis unterschiedlich auslegt.
Wer also bloss ein paarmal im Jahr auf eine Begegnung setzen will und den Davis Cup ohnehin im Fernsehen verfolgt, findet alles Benötigte beim Veranstalter seines Kantons. Wer täglich Tennis handelt und die Preisstellung mehrerer Quellen gegeneinander ausspielt, wird im bewilligten Angebot eng geführt. Das ist die Wahl. Sie ist keine Frage von besser oder schlechter, sondern davon, welches Risiko man selbst tragen will.
Die Anbieter im Einzelnen
Die beiden Schweizer Häuser kommen zuerst, weil bei ihnen die Bewilligung steht, die den Rest der Liste unterscheidet. Alle acht folgenden Marken teilen denselben Rechtsstatus: keine Schweizer Bewilligung.
Bei den ausländischen Marken wird deshalb an jeder Stelle nur das bewertet, was öffentlich und überprüfbar ist: die Bewilligungslage, ihre Folgen und die Frage, ob sich der Weg lohnt. Über Bonusarten, Auszahlungszeiten, Einsatzgrenzen oder Spielerschutzwerkzeuge dieser Anbieter steht hier nichts, weil dazu nichts Verlässliches vorliegt — und wer sich darauf verlässt, was eine Werbeseite verspricht, verwechselt Marketing mit Vertrag.
Swisslos Sporttip: das Haus mit dem vollständigen Reglement
Swisslos ist die interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel, tätig gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip, mit einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa.
Verfügbar ist das Angebot im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung pro Person.
Das ist der Anbieter mit dem transparentesten Zahlenwerk des Feldes, und das ist kein Zufall, sondern Folge der Bewilligung: Wer bewilligt ist, muss sein Reglement veröffentlichen.
Einsätze: CHF 1 Minimum für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1'000 Maximum für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10'000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Vor der ersten Teilnahme stehen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage an, mit einer Oberlimite von CHF 9'999 und CHF 1'000 für Personen unter 21 Jahren. Senkungen wirken sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Sperre landet im schweizweiten Register und gilt auch für Casinos samt Online-Casinos und in Liechtenstein.
Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese letzte Rundung ist klein, aber sie läuft immer in dieselbe Richtung.
Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live auf ein Ereignis setzt, das in derselben Sekunde eintritt, verliert insofern nicht den Einsatz, aber den Gewinn.
Cash-Out gibt es online für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, ausschliesslich als vollständiges Cash-Out. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht — wer Cash-Out als Versicherung liest, liest ihn falsch.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Der Kombiboost gilt nur online, in Prematch, Live und bei Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost ist damit der ehrlichste Posten in dieser Aufzählung, weil seine Bedingung — vier Voraussagen à mindestens 1.50 — direkt in seiner Zahl steht.
Das Urteil über Sporttip: Hier steht ein Anbieter, dessen Reglement man lesen kann, und dessen Zahlen nachprüfbar sind. Wer im Vertragsgebiet wohnt, hat keinen Grund, die Bewilligung zu umgehen. Der Preis dieser Ordnung ist ein enger Markt — und die Rundung auf 5 Rappen, die in der Summe über viele Wetten spürbar wird.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, andere sechs Kantone
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport mit einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa. Trägerin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande, Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.
Das Vertragsgebiet umfasst Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Gesellschaft nennt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Für einen Wetter in Genf oder Lausanne ist Jouez Sport nicht die zweite Wahl neben Sporttip, sondern die einzige. Wer hier wohnt, kann bei Swisslos kein Konto eröffnen, und wer in Zürich wohnt, keines bei Jouez Sport. Die kantonale Landkarte entscheidet, nicht das Angebot.
Was die Bewilligung mitbringt, bringt sie in beiden Häusern mit: Wohnsitz- und Altersprüfung im Registrierungsverfahren, ein Zahlungskonto auf den eigenen Namen, die vom Veranstalter verlangten Verlustlimiten und der Weg in das schweizweite Sperrregister. Was sie an sportlichem Angebot mitbringt, entscheidet die Gespa-Liste, und die ist für beide dieselbe.
Wo die Unterschiede zwischen den beiden Häusern tatsächlich liegen, entscheidet sich im Detail ihrer eigenen Bedingungen — bei Zahlungswegen, bei Bedienung, bei der Preisstellung im Tennis. Wer in einem der sechs Kantone wohnt, liest dort nach, was Sporttip an derselben Stelle regelt.
Das Urteil über Jouez Sport: Zwei Veranstalter, die sich nicht konkurrenzieren, sind für den Wetter in der Westschweiz kein Nachteil, sondern eine klare Lage. Man hat ein Haus, es ist bewilligt, und der Rest ist Detailarbeit. Wer im frankophonen Landesteil wohnt und trotzdem nach Alternativen sucht, sucht aus einem anderen Grund als dem der Auswahl.
20Bet: eine Marke ohne Schweizer Bewilligung
20Bet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt und hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Für einen Wetter ausserhalb der beiden Vertragsgebiete ist das die sichtbarste Struktur dieser Liste: Die Schweizer Tür ist zu, eine Tür auf der anderen Seite der Grenze ist offen, und keine der beiden bewegt sich.
Urteil: Bei 20Bet bezahlt der Wetter für den Marktzugang mit dem Wegfall jeder Schweizer Anlaufstelle. Wer das bewusst in Kauf nimmt und den steuerlichen Sonderfall für ausländische Gewinne kennt, entscheidet selbst. Aus dem bewilligten Angebot heraus gibt es zu diesem Anbieter keinen sachlichen Grund.
WirWetten: gleicher Status, gleicher Haken
Auch WirWetten hat keine Schweizer Bewilligung.
Am Rechtsstatus ändert sich von Anbieter zu Anbieter nichts, und genau das ist die Erkenntnis dieser Reihe. Die acht Namen stehen für eine einzige Kategorie.
Urteil: Der Unterschied zu 20Bet liegt hier nicht im Recht, sondern in der Frage, wie viel ein zusätzlicher Markt wert ist. Wer eine Auszahlung anficht, tut es in beiden Fällen ohne Schweizer Instanz im Rücken.
Betwinner: eine von acht gleichen Zeilen
Betwinner verfügt über keine Schweizer Bewilligung.
Urteil: Wo acht Marken denselben Rechtsstatus tragen, entscheidet nicht mehr die Rechtslage, sondern die Frage, ob der Zusatzmarkt die fehlende Anlaufstelle aufwiegt — und diese Rechnung geht nur auf, wenn man im Streitfall sicher gewinnt.
BetOnRed: keine Bewilligung, keine Ausnahme
BetOnRed besitzt keine Schweizer Bewilligung.
Urteil: Bleibt die Frage, was ein Wetter tatsächlich bekommt. Auf der Schweizer Seite stehen zwei Häuser, eine veröffentlichte Marktliste und ein Sperrregister. Auf dieser Seite steht eine Domain.
BC.Game: dieselbe Kategorie
BC.Game operiert ohne Schweizer Bewilligung.
Urteil: Wer hier wetten will, sollte wenigstens wissen, dass die Kategorie, in der er landet, für alle acht Namen identisch ist. Die Wahl zwischen ihnen ist keine Wahl zwischen Schutzmodellen.
Funbet: keine Schweizer Bewilligung
Funbet verfügt über keine Schweizer Bewilligung (siehe Rechtslage, Abschnitt «Seiten ohne Schweizer Bewilligung»).
Urteil: Der Unterschied zu den anderen Marken dieser Gruppe liegt in der Oberfläche, nicht im Status. Wer die fehlende Schweizer Anlaufstelle einmal akzeptiert hat, findet bei keinem der acht einen zweiten Entscheidungspunkt.
Duelbits: die Bewilligungslage bleibt der eine Faktor
Duelbits verfügt über keine Schweizer Bewilligung (siehe Rechtslage, Abschnitt «Seiten ohne Schweizer Bewilligung»).
Urteil: Die nüchterne Lesart dieser Gruppe: Acht Marken, eine Zeile, achtmal dieselbe Konsequenz. Wer bei Duelbits ein Konto eröffnet, wählt nicht den besseren Schutz, sondern eine andere Adresszeile.
Sportuna: der letzte Name derselben Liste
Sportuna verfügt über keine Schweizer Bewilligung (siehe Rechtslage, Abschnitt «Seiten ohne Schweizer Bewilligung»).
Urteil: Damit ist die Liste geschlossen, und die Bilanz ist so knapp wie eindeutig: zwei bewilligte Veranstalter mit Wohnsitzbedingung, acht ausländische Marken ohne jede Schweizer Anbindung. Ein Vergleich, der mehr Differenz verspricht, verspricht mehr, als der Markt hergibt.
Häufige Fragen zu Davis-Cup-Wetten in der Schweiz
Kann man in der Schweiz auf den Davis Cup wetten, und bei welchen Veranstaltern?
Ja, aber nur bei Swisslos mit Sporttip und bei der Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide halten eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet voraus: das German-speaking Gebiet plus Tessin und Liechtenstein bei Swisslos, die sechs Westschweizer Kantone bei der Loterie Romande.
Wie ist der Davis Cup 2026 aufgebaut, und was heisst das für Wetten auf Länderbegegnungen?
Die 114. Ausgabe läuft vom 5. Februar bis 29. November 2026, mit einer 1. Qualifikationsrunde vom 5. bis 8. Februar und einer 2. vom 18. bis 20. September. Gespielt wird über zwei Tage mit bis zu vier Einzeln und einem Doppel, im Best-of-Three; ab drei Siegen entfallen die übrigen Partien. Im Finalturnier stehen pro Begegnung nur zwei Einzel und bei Bedarf ein Doppel an.
Wie werden Wetten abgerechnet, wenn eine Begegnung abgesagt oder nicht zu Ende gespielt wird?
Das regelt der Veranstalter in seinen Wettbedingungen, nicht das Gesetz. Beim Davis Cup greift vor allem das Reglement: Sobald ein Team drei Siege hat, entfallen die restlichen Partien. Wer auf eine dieser Partien gesetzt hat, muss die Bedingungen seines Veranstalters lesen, weil deren Wertung unterschiedlich ausfallen kann. Eine einheitliche Schweizer Regel gibt es nicht.
Welche Marge steckt in den Quoten bei Tennis-Länderkämpfen, und wie lässt sie sich abschätzen?
Man bildet den Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Bei einem Zweiwegemarkt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten ergibt das einen Quotenschlüssel von rund 95 Prozent, also eine Marge von etwa 5 Prozent. Je nach Markt liegt die Marge im Tennis eher zwischen drei und acht Prozent. Das ist ein Durchschnittswert, keine Zusage.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann gelten Senkungen und Erhöhungen?
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9'999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1'000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Was ist steuerlich bei Gewinnen aus ausländischen Wettseiten zu beachten?
Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer in einem anderen Kanton wohnt, klärt seinen Fall mit der kantonalen Steuerverwaltung. Bei bewilligten Schweizer Grossspielen liegt der Steuerfreibetrag auf Bundesebene ab 1.1.2026 bei CHF 1'071'000.
Dieser Beitrag wurde vom Team von Strategien Wetten erstellt.
